Bleifrei im Schieß- und Angelsport

Die Europäische Chemikalienagentur ECHA hat einen Beschränkungsvorschlag für Blei und Bleiverbindungen in Munition für das Schießen im Freien und in Angelgerät vorgelegt.

Für den Schießsport und die Jagd soll Bleimunition verboten werden, sofern technische und wirtschaftliche Alternativen existieren. Foto: picture-alliance
Für den Schießsport und die Jagd soll Bleimunition verboten werden, sofern technische und wirtschaftliche Alternativen existieren. Foto: picture-alliance

Die Konsultation zur vorgeschlagenen Beschränkung endet am 24. September 2021. Die Konsultation ist mit einer Anforderung spezifischer Informationen verbunden, sodass betroffene Akteure ihre Informationen teilen können z.B. über Nutzung von Schießständen/-anlagen für landwirtschaftliche Zwecke oder zu Maßnahmen zur Begrenzung von Umweltfreisetzungen auf Trap- und/oder Skeetschießständen.

Der Anwendungsbereich der vorgeschlagenen Beschränkung bezieht sich auf das Inverkehrbringen und die Verwendung von Blei in Geschossen für Feuerwaffen und Luftgewehren für zivile Aktivitäten im Freien.

Die Beschränkung schlägt vor, die Verwendung von Blei zu verbieten, sofern technische und wirtschaftliche Alternativen existieren. Dies umfasst den Verkauf und die Verwendung von Bleimunition für die Jagd und den Schießsport. Bei anderen Verwendungen, bei denen Alternativen eine geringere Leistung aufweisen, zum Beispiel für Kugeln und Luftgewehrgeschosse für den Schießsport im Freien, will der Vorschlag die Verwendung dieser Munition auf Schießstände beschränken, in denen Maßnahmen ergriffen werden, um die verschossene Bleimunition effektiv einzusammeln, bevor sie eine Gefahr darstellen kann.

Der Beschränkungsvorschlag umfasst zudem das Inverkehrbringen und die Verwendung von Blei in Angelgerät sowohl für die kommerzielle als auch für die Sportfischerei.

Das EOC EU-Büro berichtete im Monatsbericht Februar bereits detailliert über den Umfang des Beschränkungsvorschlags sowie die potentiellen Regelungen für das Sportschießen. Das EOC EU-Büro empfiehlt betroffenen Akteuren im Sport sich an der ECHA-Konsultation zu beteiligen und zur Verfügung stehende Informationen zu teilen.

Nach dem Ende der öffentlichen Konsultationsphase werden im nächsten Schritt die beiden wissenschaftlichen Ausschüsse der ECHA, für Risikobeurteilung (RAC) und sozioökonomische Analyse (SEAC), die Stärken und Schwächen des ECHA Vorschlags bewerten. Dabei wird es auch eine erneute öffentliche Konsultation geben, bei der Interessensgruppen ihre Stellungnahmen abgeben können. Basierend auf den Empfehlungen von RAC & SEAC wird die Europäische Kommission einen Beschränkungsvorschlag erarbeiteten. Dieser muss durch die Mitgliedsstaaten und das Europäische Parlament bestätigt werden, um in verbindliches europäisches Recht überzugehen.

Weitere Informationen:

https://echa.europa.eu/documents/10162/78f7ae7a-b9e0-3c1a-1aa8-98c0d615f19d

https://echa.europa.eu/documents/10162/e0c48f94-c751-8fc3-ebe2-e9b80136cba3

(Quelle: EOC EU-Office / DOSB)


  • Für den Schießsport und die Jagd soll Bleimunition verboten werden, sofern technische und wirtschaftliche Alternativen existieren. Foto: picture-alliance
    Für den Schießsport und die Jagd soll Bleimunition verboten werden, sofern technische und wirtschaftliche Alternativen existieren. Foto: picture-alliance