Neue Studie zu Kunststoffrasenplätzen

Die Europäische Chemikalienagentur ECHA hat eine neue Studie über Füllstoffe auf Kunstrasenplätzen veröffentlicht

Foto: LSB NRW/Andrea Bowinkelmann
Foto: LSB NRW/Andrea Bowinkelmann

Sie kommt zu dem Schluss, dass bestimmte Chemikalien weiter untersucht werden müssen. Die Studie identifiziert bestimmte Chemikalien, die möglicherweise in Füllstoffen enthalten sind und Risiken für Mensch oder Umwelt darstellen könnten. Die ECHA schlägt daher vor, dass weitere Untersuchungen über einige der chemischen Inhaltsstoffe zu möglichen Risiken für die menschliche Gesundheit und die Umwelt im Rahmen der Vorbereitung eines REACH-Beschränkungsvorschlags erfolgen sollten.

Die Studie sieht insbesondere bei den folgenden Inhaltsstoffen von synthetischen Füllstoffen ein potentielles Risiko für die menschliche Gesundheit und/oder die Umwelt: Cadmium, Kobalt, Kupfer, Blei, Zink, 4-tert-Octylphenol, 4,4'-Isopropylidendiphenol (BPA), Bis(2-ethylhexyl)phthalat (DEHP), Benzylbutylphthalat (BBP) und Benzothiazol-2-thiol.

Die Studie wurde 2017 von der Europäischen Kommission bei der ECHA angefordert, nachdem die niederländischen Behörden einen Beschränkungsvorschlag für acht polyzyklische aromatische Kohlenwasserstoffe (PAK) in Gummigranulat als Füllstoff vorgelegt hatten.

Die Studie weist auch eine Verbindung zum aktuellen Beschränkungsvorschlag von Mikroplastik als Füllstoff auf Kunstrasenplätzen auf. So stellen die Autoren fest, dass ein Inverkehrbringungsverbot von Mikroplastik als Füllstoff einige der potentiellen Beschränkungen für die oben genannten Chemikalien überflüssig machen würde.

Im Mikroplastik-Beschränkungsverfahren hatte die ECHA ihre finale Stellungnahme an die EU-Kommission übermittelt. Darin schlägt die ECHA im Bezug auf Kunststoffrasensysteme zwei Möglichkeiten vor, um den Austrag von Mikroplastik in die Umwelt zu kontrollieren. Entweder ein Inverkehrbringungsverbot von Mikroplastik als Füllstoff oder die Verpflichtung zu Risikomanagementmaßnahmen an allen entsprechenden Kunststoffrasenplätzen.

Nun ist die EU-Kommission am Zug, ihren eigenen Mikroplastik-Beschränkungsvorschlag zu unterbreiten. Über den Vorschlag wird dann im sogenannten Komitologieverfahren unter Einbeziehung der Mitgliedsstaaten und des Europäischen Parlaments entschieden.

Im Zuge dessen hatte die EU-Kommission auf Grundlage neuer Informationen den ECHA-Ausschuss für Risikobewertung (RAC) zu Abgabe einer ergänzenden Stellungnahme aufgefordert. Der RAC blieb bei seiner Schlussfolgerung, dass aus Sicht der Effektivität, Praktikabilität und Durchsetzbarkeit ein Inverkehrbingungsverbot von Mikroplastik auf Kunststoffrasenplätzen sinnvoller sei, um die Freisetzung von Mikroplastik längerfristig zu verhindern, als die Anwendung von Risikomanagementmaßnahmen.

Weitere Informationen:
Neue ECHA Studie

(Quelle: EOC EU-Büro und DOSB)


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