Einheitliche Bestandserhebung beschlossen

Bis im Jahr 2014 soll die Erhebung des Mitgliederbestandes der Verbände im DOSB bundesweit einheitlich geregelt sein.

Die Delegierten stimmten in München auch über die zukünftige Bestandserhebung ab. Foto: picture-alliance
Die Delegierten stimmten in München auch über die zukünftige Bestandserhebung ab. Foto: picture-alliance

Dies wurde jetzt auf der DOSB-Mitgliederversammlung am 4. Dezember von den Delegierten beschlossen.

Das System der Bestandserhebung soll zur Stärkung der Prinzipien der Solidarität im organisierten Sport beitragen.

Das folgende Modell wurde jetzt auf der Mitgliederversammlung vorgestellt und soll 2014 bei den Landessportbünden eingeführt werden:

  1. Jeder Verein wird von den Landessportbünden aufgefordert bzw. bei direkter Mitgliedschaft satzungsmäßig verpflichtet, Mitglied in mindestens einem Landesfachverband zu sein.
  2. Zur Zuordnung der Sport- und Bewegungsangebote zu den Landesfachverbänden sollen möglichst bundesweit einheitliche Regelungen getroffen werden (entsprechende Betreuungsangebote sind Voraussetzung für eine Zuordnung); ein Sport- und Bewegungsangebot kann mehreren Landesfachverbänden zugeordnet werden.
  3. In den Bestandserhebungen der Landessportbünde (A-Zahlen) sind alle Vereinsmitglieder – nach Geschlechtern getrennt – jahrgangsweise zu erfassen. Eine Unterscheidung in „aktive“ und „passive“ Mitglieder bzw. zeitlich befristete Mitgliedschaften erfolgt nicht.
  4. Jedes Vereinsmitglied ist den Landesfachverbänden zuzuordnen, deren Sportarten es betreibt. Werden Vereinsmitglieder einem Fachverband zugeordnet, muss der Verein im betreffenden Fachverband Mitglied sein. Gibt es für eine Sportart im Bereich eines Landessportbundes keinen zuständigen Landesfachverband, ist auch die Zuordnung der Vereinsmitglieder zu einem Spitzenverband oder überregionalen Fachverband möglich, wenn dieser ordentliches Mitglied im DOSB und der Verein unmittelbar Mitglied in diesem Verband ist.
  5. Sofern Vereinsmitglieder vom Verein keinem Landesfachverband eindeutig zugeordnet werden können, können diese separat gemeldet werden; allerdings muss der Verein in diesem Fall die Sport- bzw. Bewegungsangebote benennen, die diese Vereinsmitglieder ausüben. Für sie wird ein „Anstatt-Beitrag" erhoben, der vom Landessportbund so festgesetzt wird, dass das Bestreben nach Meldeehrlichkeit der Vereine unterstützt wird. Die Gelder werden im Wesentlichen an die Landesfachverbände nach von den Landessportbünden festzulegenden Kriterien ausgeschüttet. Diese Ausnahmeregelung kann nur auf die Landessportbünde angewandt werden, in denen die Vereine direkt Mitglied sind.
  6. Sanktionsmöglichkeiten für Falschmeldungen seitens der Vereine sind – wo möglich – in die Satzungen der Landessportbünde und Landesfachverbände aufzunehmen.
  7. Die Landesfachverbände erheben ihre Beiträge in Eigenregie. Es erfolgt aber nur eine zentral koordinierte Bestandserhebung durch die Landessportbünde. Die Landesfach-verbände greifen auf die durch die Landessportbünde erhobenen Daten zurück.

Zur Erreichung dieses Zieles wurde vom DOSB eine Steuerungsgruppe unter Leitung des Generaldirektors und des Direktors Finanzen eingesetzt, der Vertreter der Landessportbünde (LSB Hessen, LSB Niedersachsen), der Spitzenverbände (DFB, DTB) und der Verbände mit besonderen Aufgaben (DJK) angehören. Die Führungs-Akademie wurde mit der Begleitung des Projektes beauftragt.


  • Die Delegierten stimmten in München auch über die zukünftige Bestandserhebung ab. Foto: picture-alliance
    Die Delegierten stimmten in München auch über die zukünftige Bestandserhebung ab. Foto: picture-alliance