Entscheidender Schritt für organisierten Sport beim Präventionsgesetz

Dem organisierten Sport ist beim Präventionsgesetz für das deutsche Gesundheitswesen, das zur Jahresmitte 2005 verabschiedet werden soll, ein entscheidender Schritt in die richtige Richtung gelungen. Im gerade vorgelegten letzten Referentenentwurf werden in der Begründung des wichtigen Paragraphen 19 die Sportvereine ausdrücklich als mögliche Erbringer für präventive Leistungen genannt.

 

Sportvereine in den Gesetzestext aufgenommen

 

Zudem sind die Sportstätten mehrfach erwähnt. "Diese Formulierungen eröffnen den Sportorganisationen jegliche Form der Beteiligung", bewertet der Frankfurter Sportmediziner Prof. Dr. Dr. Winfried Banzer als Gesundheitsbeauftragter des Deutschen Sportbundes (DSB) den Gesetzestext optimistisch. Die explizite Erwähnung des Sports ist vermutlich auf ein Gespräch des DSB-Präsidenten Manfred von Richthofen mit der Spitze der SPD-Bundestagsfraktion um Franz Müntefering zurückzuführen. In den Eckpunkten hatte der Sport keine Aufnahme gefunden.

 

 

Das Präventionsgesetz wird nun noch letztmalig mit der Bund-Länder-Kommission abgestimmt und soll schon Ende Januar 2005 dem Kabinett vorgelegt werden. Danach kommt es zur ersten Lesung in den Bundestag und in den Bundesrat. Da es allerdings zwischen dem Bund und den Ländern abgestimmt ist, dürfte kein Widerstand in den parlamentarischen Gremien zu erwarten sein.

 

 

In dem Entwurf gab es noch weitere Veränderungen gegenüber den Eckpunkten. Bisher war immer vom "Setting-Ansatz" bei der Prävention die Rede, der Prävention im entsprechenden sozialen Umfeld. Dieser Begriff ist nun durch "Lebenswelten" ersetzt worden, die als "für die Gesundheit bedeutsame, abgrenzbare soziale Systeme insbesondere des Wohnens, Arbeitens, Lernens, der Freizeitgestaltung einschließlich des Sports und des Spielens" definiert werden. Mit den Lebenswelten sind Stadtteile, Kindergärten, Kindertagesstätten, Schulen, Betriebe, aber auch Freizeiteinrichtungen einschließlich Sportstätten gemeint.

 

 

Nichts verändert hat sich am Finanzierungsmodell als Kompromiss zwischen Bund und Ländern. Der gesamte jährliche Betrag von 250 Millionen Euro wird ohne Bezuschussung aus öffentlichen Mitteln von den vier Sozialversicherungsträgern "Gesetzliche Krankenkasse", "Gesetzliche Renten"- und "Unfallversicherung" sowie "Pflegeversicherung" erbracht.

 

 

Das Geld soll künftig in drei Teilbereiche einfließen. Auf der bundesweiten Ebene wird ab dem nächsten Jahr eine Stiftung für Präventionsfragen aufgebaut. Sie bekommt 20 Prozent der jährlichen Summe, also 50 Millionen Euro. Die Stiftung soll hauptsächlich Modellprojekte ins Leben rufen und überwachen sowie bundesweite Kampagnen in Zusammenarbeit mit der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA) durchführen. Dazu kommen 100 Millionen Euro für Projekte der Sozialversicherungsträger und weitere 100 Millionen Euro für Maßnahmen auf Landesebene.

 

 

Für die Bundesstiftung will der Deutsche Sportbund jetzt die nächste Weichenstellung erreichen. "Es wird darum gehen, einen Sitz im Kuratorium zu erlangen", meinte Prof. Banzer. Übergeordnet gibt es den Stiftungsrat mit maximal 30 Mitgliedern. Das Kuratorium soll in beratender Funktion etabliert werden, hauptsächlich mit Vertretern aus dem Deutschen Präventions-Forum, in dem auch der Deutsche Sportbund mit Sitz und Stimme vertreten ist.