Die Europäische Kommission hat bereits im Oktober den Aufruf zur Einreichung von Projektvorschlägen im Rahmen von Erasmus+ für 2018 und den entsprechenden Projektleitfaden veröffentlicht.
Der Aufruf umfasst alle Programmkapitel, inklusive der Förderlinie für den Sport. Organisationen, die in diesem Rahmen Fördermittel beantragen wollen, müssen die Kriterien und Konditionen für Teilnahme und Förderung erfüllen, die im Leitfaden dargelegt sind. Das Dokument enthält detaillierte Informationen zu Zielen, Antrags- und Vergabekriterien der verschiedenen Projektarten und bildet daher die Grundlage für alle Antragsteller.
Nach den Verbesserungen des Sportprogramms in den letzten zwei Jahren (Einführung der Kleinen Kooperationspartnerschaften 2016 und Umsetzung von Einheitskosten für weite Teile des Budgets in 2017) bleibt ein Großteil der Konditionen dieses Jahr unverändert.
Allerdings enthält der Aufruf eine Klausel bezüglich Antragsstellern aus Großbritannien, die die Kommission nun in alle Förderprogramme aufnehmen muss. Dies stellt heraus, dass Antragssteller die Auswahlkriterien des Aufrufs während der Dauer der Projektperiode erfüllen müssen. Ein Brexit ohne Folgeabsprache bezüglich Erasmus+ würde hierbei zu Problemen führen. Allerdings besteht dieses Risiko wohl nur für Antragssteller, nicht für weitere Projektpartner, insbesondere angesichts der im Juli angekündigten Regelerleichterung für Nicht-Programmländer.
Für Kooperationspartnerschaften (Minimum 5 Partner aus 5 Ländern, Maximalförderung von 400.000 EUR), wird die thematische Mittelverteilung wie folgt aussehen:
- ca. 25 Prozent für Projekte, die die Beteiligung an Sport und körperlicher Aktivität unterstützen (Prioritäten 1 und 2);
- ca. 25 Prozent für Projekte zur Bildungsförderung im und durch Sport mit besonderem Schwerpunkt auf der Entwicklung von Fertigkeiten sowie der Umsetzung der EU-Leitlinien zu dualen Karrieren von Sportlerinnen und Sportlern und Projekte zur Unterstützung von Freiwilligentätigkeit im Sport (Prioritäten 3 und 4);
- ca. 20 Prozent für Projekte zur Unterstützung der Integrität des Sports, wie Kampf gegen Doping und Spielmanipulation und Good Governance im Sport (Prioritäten 5, 6 und 7);
- ca. 30 Prozent für Projekte zur Bekämpfung von Gewalt, Rassismus, Diskriminierung und Intoleranz im Sport und Projekte, die die Schaffung inklusiver und gleichberechtigter Möglichkeiten im Sport ermutigen sollen (Prioritäten 8 und 9).
Der Programmleitfaden betont zudem, dass auf all diesen Gebieten die Gleichstellung der Geschlechter gefördert werden soll sowie die Zusammenarbeit mit den Partnerländern.
Die kleinen Kooperationspartnerschaften (Minimum 3 Partner aus 3 Ländern, Maximalförderung von 60.000 EUR) sollen die folgenden Ziele verfolgen:
- Förderung der sozialen Integration und Chancengleichheit im Sport;
- Förderung von europäisch angestammten Sport und Spiele;
- Unterstützung der Mobilität von Freiwilligen, Coaches, Managern und Personal von gemeinnützigen Sportorganisationen;
- Schutz der Athleten, insbesondere der jüngsten unter ihnen, vor gesundheitlichen Risiken durch die Verbesserung der Trainings- und Wettbewerbsbedingungen;
- Bildungsförderung im und durch Sport mit besonderem Schwerpunkt auf der Entwicklung von Fertigkeiten.
Die Ziele der Gemeinnützigen Sportveranstaltungen bleiben im Vergleich zur letzten Ausschreibung ebenfalls gleich:
- Soziale Inklusion durch Sport;
- Geschlechtergleichstellung im Sport;
- Gesundheitsfördernde körperliche Aktivität (HEPA);
- Umsetzung der Europäischen Woche des Sports.
Antragsfrist ist der 5. April 2018, 12:00 Uhr, Brüsseler Zeit.
Weitere Informationen finden sich online: die Erasmus+ Aufforderung zur Einreichung von Vor-schlägen 2018 und der Erasmus+-Programmleitfaden 2018
(Quelle: EOC EU Büro)