Erasmus+ mit neuen Fördermöglichkeiten

Das Erasmus+-Programm finanziert europäische Sportprojekte mit 30.000 bis 400.000 EUR. Als neue Aktion fördert es erstmals Job-Shadowings im europäischen Ausland und die Entsendungen von Trainer*innen.

Trimmy mit EU-Flagge; Grafik: DOSB
Trimmy mit EU-Flagge; Grafik: DOSB

Die Europäische Kommission hat ihre Aufforderung zur Einreichung von Projektvorschlägen als auch das damit verbundene Erasmus-Programmhandbuch 2023 veröffentlicht. Das Erasmus+ Programm gliedert sich in drei Leitaktionen. Projekte im Bereich des Sports sind nur in der Leitaktion 1 „Lernmobilität von Einzelpersonen“ und der Leitaktion 2 „Zusammenarbeit von Organisationen“ förderfähig.

Möglichkeiten für Sportdeutschland

Für die Verbände und Vereine in Sportdeutschland bietet das Programm zwei Ansatzmöglichkeiten:

Leitaktion 1: Durch die Lernmobilität des Sportpersonals können sich sowohl Trainer*innen als auch Verwaltungspersonal  individuell (oder in Gruppen) im Ausland weiterbilden und ihre Kompetenzen vertiefen. So können beispielsweise Ausbilder*innen das Ausbildungssystem in Schweden kennenlernen oder Integrationsmanager*innen sich über die Integration durch Sport in Griechenland erkundigen.

Leitaktion 2: Die Leitaktion 2 ermöglicht die europäische Zusammenarbeit von Sportorganisationen zu einem bestimmten Thema. Ein deutscher Verein könnte z.B. ein Inklusionsprojekt mit einem österreichischen Verein durchführen. Oder ein deutscher Sportverband könnte gemeinsam mit einem Verband aus Slowenien an der Entwicklung von Nachhaltigkeitsstrategien arbeiten. Die Möglichkeiten sind hier sehr weit gefasst, sodass eigentlich alle gesellschaftlich relevanten Themen des Sports bearbeitet werden können.

Übergreifende und sportspezifische Ziele des Programms

Das Erasmus+ Programm hat sich horizontale Ziele gesetzt, die für alle Leitaktionen gültig sind. Diese liegen in den Bereichen Inklusion und Vielfalt, Umweltschutz und Kampf gegen den Klimawandel, digitale Transformation, und gemeinsame Werte und bürgerschaftliches Engagement.

Darüber hinaus weist das Programm sportspezifische Ziele auf wie die Förderung eines gesunden Lebensstils, die Förderung von Integrität und Werten im Sport, die Förderung der Bildung im und durch Sport, und die Bekämpfung von Gewalt, Rassismus und Diskriminierung im Sport.

Sowohl die Lernmobilität als auch die Partnerschaften müssen sich mit den sportspezifischen und/ oder übergreifenden Zielen des Programmes beschäftigen. 

NEU: Leitaktion 1 – Lernmobilität von Einzelpersonen im Sport

Mit der Ausschreibung 2023 startet die lang erwartete Mobilität von Fachkräften im Sport und eröffnet neue Möglichkeiten insbesondere für den Breitensport in Deutschland und Europa. Das haupt- und ehrenamtliche Personal aus Organisationen des Breitensports (egal ob Trainer*innen / Übungsleiter*innen oder Verwaltungspersonal) ist eingeladen, Kompetenzen über einen europäischen Auslandsaufenthalt zu erweitern, wodurch die Entwicklung von Sportorganisationen unterstützt werden soll.

Zur Umsetzung der Mobilität des Sportpersonals stehen zwei Aktivitätsformen zur Verfügung.

Job Shadowing:
Bei Job Shadowing/Hospitationen können die Teilnehmenden 2–14 Tage bei einer Gasteinrichtung in einem anderen Land verbringen, um durch Beobachtung und Interaktion mit Fachkolleg*innen bei ihrer täglichen Arbeit  neue Praktiken zu erlernen und neue Ideen zu sammeln.

Coaching- oder Schulungstätigkeit
Bei Coaching-oder Schulungstätigkeiten können die Teilnehmenden 15–60 Tage in einer Gasteinrichtung in einem anderen Land eine Coachingtätigkeit ausüben oder Schulungen für Lernende anbieten.

Die Finanzierung erfolgt durch individuelle Zuschüsse in verschiedenen Kategorien wie Reisekosten, Organisationskosten, Grundbeträge pro Aktivitätstag, vorbereitender Besuch oder außergewöhnliche Kosten. Je nach Dauer, Personenumfang, Reiseweg sowie Länderkategorie fallen die Förderungen entsprechend unterschiedlich aus.

Das Förderbudget für Deutschland beträgt rund 1,2 Millionen EUR für Mobilitätsprojekte.

Leitaktion 2 – Möglichkeiten für Sportorganisationen zur europäischen Zusammenarbeit

Bei der Leitaktion 2 liegt der Fokus auf der Vernetzung von Sportorganisationen und der Zusammenarbeit an spezifischen Themen. Folgende Möglichkeiten sind gegeben:

Kleine Partnerschaften
Kleine Partnerschaften bieten Neulingen im Erasmus Programm einen guten Einstieg. Für kleine Partnerschaften im Bereich des Sports werden lediglich zwei Organisationen aus zwei verschiedenen Programmländern benötigt. Die Fördersummen liegen pauschal bei 30.000 oder 60.000 EUR. Die Dauer beträgt zwischen 6-24 Monaten. Die Europäische Kommission empfiehlt, dass in jeder kleinen Partnerschaft mindestens ein Sportverein partizipiert. Das macht Sportvereine zu einem bevorzugten Partner in kleinen Partnerschaften.

Kooperationspartnerschaften
Kooperationspartnerschaften benötigen mindestens drei Organisationen aus drei verschiedenen Programmländern. Sie werden pauschal mit 120.000 EUR, 250.000 EUR oder 400.000 EUR gefördert. Ihre Dauer kann zwischen 12 und 36 Monaten betragen. Im Vergleich zu kleinen Partnerschaften liegen die Erwartungen hinsichtlich der Projektergebnisse entsprechend höher. 

Gemeinnützige Europäische Sportveranstaltungen
Das Programmhandbuch weist drei verschiedene Modelle dieser Veranstaltungen auf. Einerseits europaweite Events, andererseits zwei Versionen von lokalen europäischen Events. Die Fördersummen liegen bei 200.000, 300.000 und 450.000 EUR.

Kapazitätsaufbau im Bereich Sport mit Schwerpunkt Westbalkan
Projekte zum Kapazitätsaufbau sind internationale Kooperationsprojekte zwischen im Bereich Sport tätigen Organisationen in Programmländern und nicht mit dem Programm assoziierten Drittländern. Sie zielen darauf ab, sportliche Aktivitäten und politische Maßnahmen den Drittländern zu unterstützen. Der Schwerpunkt der Projektaktivitäten muss hauptsächlich in Drittländern aus Region 1 liegen (Westbalkan: Albanien, Bosnien und Herzegowina, Kosovo, Montenegro). Projekte zum Kapazitätsaufbau sind transnationale Projekte, an denen mindestens vier Organisationen aus mindestens drei Ländern beteiligt sind. Projekte können 1, 2 oder 3 Jahre dauern. Die EU finanziert max. 80% der Projektkosten. Die EU-Finanzhilfe pro Projekt beläuft sich auf mindestens 100 000 EUR und höchstens 300 000 EUR.

Was Erasmus+ nicht fördert

Das Programm fördert keine Trainingslager oder die Durchführung des regulären Trainings- und Wettkampfbetriebes.

Förderportale und Einreichungsfristen

Für die Verwaltung der Leitaktion 1 sowie der Leitaktion 2 sind verschiedene Behörden zuständig.

Leitaktion 1 – dezentral gemanagt; in Deutschland von der Nationalen Agentur Jugend für Europa in Bonn

Die National Agentur Jugend für Europa mit Sitz in Bonn wurde mit der Umsetzung der Mobilität im Sport beauftragt. Anträge müssen dort eingereicht werden.

Die Frist zur Einreichung von Projektvorschlägen ist der 23. Februar um 12:00 Uhr Brüsseler Zeit. Außerdem wird es wahrscheinlich eine zweite Frist im Oktober 2023 geben. 

Leitaktion 2 – europaweit zentral gemanagt in Brüssel von der EACEA

Die in Brüssel sitzende EACEA (European Education and Culture Executive Agency) ist für alle Projekte der „Zusammenarbeit von Organisationen“ sprich Leitaktion 2 zuständig:

Die Einreichung von Projektvorschlägen erfolgt über das Funding & Tender Opportunities Portal der Europäischen Kommission. Es ist zu erwarten, dass die Fördermöglichkeiten und die Antragsmaterialien dort zeitnah eingestellt werden.

Die Fristen zur Einreichung von Projektvorschlägen sind:

  • Kooperationspartnerschaften und kleine Partnerschaften im Bereich Sport / Gemeinnützige Europäische Sportveranstaltungen:  22. März, 2023, 17.00 Uhr
  • Kapazitätsaufbau im Bereich Sport: 22. März  2023, 17.00 Uhr

Programmländer

EU-Mitgliedstaaten und mit dem Programm assoziierte Drittländer (Nordmazedonien, Serbien, Island, Liechtenstein, Norwegen, Türkei) können uneingeschränkt an allen Aktionen im Rahmen von Erasmus+ teilnehmen.
Nicht mit dem Programm assoziierte Drittländer (u.a. Schweiz und Vereinigtes Königreich) können lediglich an bestimmten Aktionen im Rahmen des Programms teilnehmen, wenn gewisse Kriterien und Bedingungen erfüllt sind.

Unterstützung durch das EOC EU-Büro

Interessierten Sportvereinen und Sportverbänden steht das EOC EU-Büro gerne für Rückfragen, Beratung und Unterstützung zur Verfügung. Ferner wird das Brüsseler-Büro am 14. Dezember 2022 von 11:00 – 13:00 Uhr ein Webinar zu Erasmus+ Sport anbieten, bei dem neben der Programmvorstellung auch konkrete Hinweise zur Beantragung gegeben werden. Hier können Sie sich für das Webinar registrieren: Interessierte können sich auch jederzeit an Andreas Bold, DOSB-Referent im EOC EU-Büro wenden unter: bold@euoffice.eurolympic.org

Eine Bewerbung in Leitaktion 2 zur Zusammenarbeit von Sportorganisationen nur Vereinen und Verbänden mit hauptamtlichen Personal empfohlen. Für die Leitaktion 1 - Mobilität des Sportpersonals – gibt es noch keine Erfahrungswerte, was den zeitlichen und bürokratischen Aufwand der Bewerbung und Umsetzung betrifft. Grundsätzlich richtet sich die Leitaktion 1 auch an Ehrenamtliche. 

Beispiele aus Sportdeutschland

Da die die Mobilität des Sportpersonals neu in das Erasmus-Programm aufgenommen wird, gibt es derzeit nur Beispiele aus der Leitaktion 2, der Zusammenarbeit von Sportorganisationen. Akteure aus Sportdeutschland sind in der Leitaktion 2 sowohl als Koordinatoren als auch als Partner in Erasmus+ Sport Projekten aktiv. Hier eine Auswahl:

Eine gezieltere Suche nach Sportprojekten z.B. nach Schlagwörtern macht die Erasmus Projektdatenbank möglich.

Relevante Links:

Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen:
https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/PDF/?uri=CELEX:C2022/444/07&from=EN

Erasmus Programmleitfaden (DE & EN):
https://erasmus-plus.ec.europa.eu/document/erasmus-programme-guide-2023

Pressemitteilung EU-Kommission (DE):
https://ec.europa.eu/commission/presscorner/detail/de/ip_22_7075

Funding & Tender Opportunities Portal – für Leitaktion 2:
https://ec.europa.eu/info/funding-tenders/opportunities/portal/screen/home

Nationale Agentur Jugend für Europa – für Leitaktion 1
https://www.jugendfuereuropa.de/news/11207-jugend-fuer-europa-wird-nationale-agentur-fuer-erasmus-sport/

(Quelle: DOSB/ EOC EU-Büro)


  • Trimmy mit EU-Flagge; Grafik: DOSB
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