EU-Diskussion über Staatliche Lotterien als Basis der gemeinnützige Arbeit der Sportvereine

Die aktuelle Diskussion um die EU - Dienstleistungsrichtlinie und ihre Auswirkungen auf den europäischen Glücksspielmarkt standen im Mittelpunkt einer Expertentagung, die der europäische Dachverband der staatlichen Lotterien und Toto-Unternehmen, „European Lotteries“, in Brüssel abhielt. Generalsekretär Dr. Andreas Eichler erläuterte am Beispiel des Deutschen Sportbundes und stellvertretend für den organisierten Sport in Europa die existenziellen Zusammenhänge zwischen der Förderung durch staatliche Lotterien und den am Gemeinwohl ausgerichteten Handlungsfeldern der Sportvereine in Deutschland.

Dr. Andreas Eichler (Foto: DSB-Archiv) vertrat den DSB in Brüssel
Dr. Andreas Eichler (Foto: DSB-Archiv) vertrat den DSB in Brüssel

Bei einer Liberalisierung des nationalen Glücksspielmarktes, wie es der Entwurf der Dienstleistungsrichtlinie derzeit vorsieht, wären gemeinnützige Träger in ihrer Existenz bedroht, so Eichler. Ein Wegfall der Erträge aus den staatlichen Lotterien gefährde ebenfalls die bislang unentgeltliche Ausbildung ehrenamtlich Tätiger im Sport. Darüber hinaus stünden die durch Lotteriemittel eingelösten Komplementärmittel im Umfang von mehreren Hundert Millionen Euro nicht mehr zur Verfügung.

 

Im laufenden Jahr werden dem organisierten Sport in Deutschland von den staatlichen Lotterien der Länder ca. 250 Millionen Euro direkt für gemeinnützige Zwecke ausgezahlt. Geschätzte 450 Millionen Euro stehen über die öffentlichen Haushalte der Bundesländer zur Verfügung.

 

Mit der EU - Dienstleistungsrichtlinie beabsichtigt die Europäische Kommission den Ausbau der Dienstleistungen innerhalb der EU. In Verbindung mit dem „Herkunftsland-Prinzip“ hätte dies mittelfristig die Abschaffung der staatlichen Glücksspielmonopole zur Folge. Ausländischen Anbietern würde es ermöglicht, ohne staatliche Lizenzierung in Deutschland Lotterien anzubieten. Als Konsequenz könnte somit auch die Abgabe von Zweckerträgen für Sport oder kulturelle Zwecke nicht mehr verpflichtend vorausgesetzt werden.


  • Dr. Andreas Eichler (Foto: DSB-Archiv) vertrat den DSB in Brüssel
    Dr. Andreas Eichler (Foto: DSB-Archiv) vertrat den DSB in Brüssel