EU-Kommission leitet rechtliche Schritte gegen elf Mitgliedsstaaten ein

Die Europäische Kommission sandte eine erste schriftliche Mahnung an elf Mitgliedstaaten (Belgien, Dänemark, Deutschland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Italien, die Niederlande, Portugal, Schweden und Spanien), die bestimmte Badegebiete nicht mehr in ihren amtlichen Listen führen und somit die EU-Vorschriften, die die Gesundheit der Badegäste schützen sollen, umgehen.

Die Europäische Kommission sandte eine erste schriftliche Mahnung an elf Mitgliedstaaten (Belgien, Dänemark, Deutschland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Italien, die Niederlande, Portugal, Schweden und Spanien), die bestimmte Badegebiete nicht mehr in ihren amtlichen Listen führen und somit die EU-Vorschriften, die die Gesundheit der Badegäste schützen sollen, umgehen. Insgesamt sind ca. 7.000 Badegebiete davon betroffen. Die Streichung von Badegebieten von den amtlichen Listen muss ordnungsgemäß begründet werden, da diese Maßnahme keine Reaktion auf Verschmutzung darstellen darf. Derzeit liegen noch keine Erklärungen dieser elf Mitgliedstaaten vor. Die Kommission fordert sie aus diesem Grund auf, die Streichung der bereits ausgewiesenen Badegebiete zu begründen.

 

Umweltkommissar Stavros Dimas hierzu: "Mit der EU-Badegewässerrichtlinie soll gewährleistet werden, dass Millionen von Badegästen im Sommer in sauberen Gewässern baden können. Deshalb sehe ich mit Sorge, dass in bestimmten Mitgliedstaaten die in der Richtlinie festgelegten Schutzbestimmungen bei einigen tausend Badegewässern in der EU nicht mehr angewendet werden. Die Verschmutzung von Badegebieten nicht zu beseitigen, verstößt gegen Geist und Buchstaben der Richtlinie."

 

Anhand der jährlichen Badegewässerberichte, die die Mitgliedstaaten gemäß der Badegewässerrichtlinie der EU einreichen, hat die Kommission festgestellt, dass zwischen Anfang der 90er Jahre und dem Jahr 2004 viele bereits ausgewiesene Badegewässer ohne Erklärung von der Liste der überwachten Badegebiete gestrichen wurden (Statistiken siehe unten). Die Richtlinie verpflichtet die Mitgliedstaaten, die Wasserqualität zu überwachen und darauf zu achten, dass die Badegewässer nicht verschmutzt werden. Die Kommission sieht mit Sorge, dass manche Mitgliedstaaten Badegebiete lieber schließen als die Wasserqualität zu steigern. Der Europäische Gerichtshof hat festgelegt, dass Badegebiete nur mit ordnungsgemäßer Erklärung und Begründung von der Liste gestrichen werden dürfen - nicht jedoch als Reaktion auf Wasserverschmutzung.*