EU-Kommission sucht Projekte zur Integration von Flüchtlingen

Sportorganisationen können sich bis zum 18. August mit Projekten zur Integration von Flüchtlingen bei der Europäischen Union bewerben.

LSB NRW
„Sport als Mittel der Integration und sozialen Eingliederung von Flüchtlingen“ ist eines der Projekte, das von der EU unterstützt wird.

Am 4. Juli 2017 hat die Europäische Kommission zwei Aufforderungen zur Einreichung von Projektvorschlägen im Sportbereich veröffentlicht, die sich mit den Themen „Sport als Mittel der Integration und sozialen Eingliederung von Flüchtlingen“ und „Aufsicht und Betreuung für radikalisierungsgefährdete junge Menschen im Rahmen von Sportprojekten“ beschäftigen.

Für beide Aufrufe können sich Sportorganisationen bewerben und eine Projektförderung von bis zu 60.000 Euro erhalten. Die angenommenen Projekte müssen dann zwischen dem 1. Januar und dem 31. Dezember 2018 umgesetzt werden.

Die Bewerbungsfrist für beide Aufrufe ist der 18. August 2018. Zusammenfassungen beider Aufrufe sind auf Deutsch erhältlich.

Sport als Mittel der Integration und sozialen Eingliederung von Flüchtlingen

In diesem Themenfeld plant die Kommission voraussichtlich 20 Projekte zu finanzieren. Förderfähigen Maßnahmen muss eine bewährte Methodik zur Sicherstellung der Geschlechtergerechtigkeit zugrunde liegen. Mögliche im Rahmen dieser Aufforderung förderfähigen Aktivitäten sind:

  • sportliche Aktivitäten zur Förderung der Teilhabe von Flüchtlingen mit einer ausgewoge-nen Beteiligung von Männern und Frauen und unter Einbeziehung der lokalen Bevölke-rung;
  • Entwicklung, Ermittlung und Förderung von Aktivitäten und bewährten Verfahren zur
  • Teilhabe von Flüchtlingen an sportlichen Aktivitäten mit dem klaren Ziel der Integration der Flüchtlinge in die Aufnahmegesellschaften;
  • Sensibilisierungsmaßnahmen zum praktischen und nachgewiesenen Mehrwert von Sport für die Integration von Flüchtlingen in die Gesellschaft unter gebührender Berücksichti-gung der Geschlechtergleichstellung;
  • Vorbereitung, Entwicklung und Durchführung von Schulungs- und Ausbildungsmodulen und -instrumenten;
  • vorbereitende Maßnahmen im Sportbereich;
  • Vernetzung von Projekten im Sportbereich.
  • Aufsicht und Betreuung für radikalisierungsgefährdete junge Menschen im Rahmen von Sportprojekten
  • Die Kommission geht davon aus, dass rund 15 Projekte gefördert werden. Im Folgenden finden Sie eine nicht abschließende Liste der wichtigsten förderfähigen Maßnahmen:
  • Maßnahmen zur Unterstützung von Antiradikalisierungsprozessen, die vom förderfähigen Antragsteller in Kooperation mit lokalen, für die Bereiche Radikalisierung, Terrorismus und für die Polizei zuständigen Behörden, durchgeführt werden. Die Maßnahmen müssen auf einem Konzept zur ausgewogenen Beteiligung von Frauen und Männern beruhen;
  • Entwicklung, Feststellung, Förderung und Austausch von Maßnahmen und bewährten
  • Verfahren im Bereich der Aufsicht und Betreuung radikalisierungsgefährdeter junger Menschen im Rahmen von Sportprojekten;
  • Sensibilisierungsmaßnahmen zum praktischen und nachgewiesenen Mehrwert von Sport in Bezug auf Antiradikalisierungsprozesse;
  • Ermittlung sportlicher Aktivitäten, die die Gefahr von Radikalisierungsprozessen bergen;
  • Verbreitungsmaßnahmen;
  • Vernetzungsaktivitäten.
  • Maßnahmen ohne evidenzbasierte Geschlechtergleichstellungsmethodik sind nicht förderfähig

Quelle: EOC EU Büro


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    „Sport als Mittel der Integration und sozialen Eingliederung von Flüchtlingen“ ist eines der Projekte, das von der EU unterstützt wird.