EU schreibt neue Projekte im Sport aus

Die EU hat Projekte im Bereich Integration von Geflüchteten und Breitensportinnovation ausgeschrieben.

Foto: picture-alliance
Foto: picture-alliance

Die Europäische Kommission hat zwei Ausschreibungen als vorbereitende Maßnahmen im Sport veröffentlicht. Dabei handelt es sich um “Sport als Mittel zur Integration und sozialen Eingliederung von Flüchtlingen“  sowie “Breitensportprogramme und Infrastrukturinnovation”. Im Gegensatz zu den Erasmus+ Sport-Ausschreibungen sind Aktivitäten ausschließlich auf nationaler Ebene möglich, da  keine europäischen Partner benötigt werden.

Die Einreichungsfrist für beide Ausschreibungen ist der 16. Juni 2021 (17:00 Uhr Brüsseler Zeit). Die ausgewählten Projekte können frühestens am 1. Januar 2022 beginnen und müssen bis zum 31. Dezember 2024 abgeschlossen sein. Die Projektdauer beträgt mindestens 18 Monate und maximal 24 Monate. Aufgrund des geringen Budgets wird lediglich eine begrenzte Anzahl von Projekten grundsätzlich für eine Förderung ausgewählt werden können. Das hat in der Vergangenheit zu einer hohen Konkurrenz geführt.   

Zum ersten Mal werden die Aufforderungen von der EACEA verwaltet und auf dem Portal für Fördermittel und Ausschreibungsmöglichkeiten veröffentlicht. Nachfolgend ist eine kurze Übersicht über die beiden Ausschreibungen zu finden, die original lediglich auch Englisch veröffentlicht sind:

„Sport als Mittel zur Integration und sozialen Eingliederung von Flüchtlingen“

Allgemeine Zielsetzung: Förderung der europäischen Integration und Inklusion durch das direkte Zusammenbringen von Flüchtlingen und aufnehmenden Gemeinschaften mit Hilfe von Sport.

Förderfähige Aktivitäten (unvollständige Liste)

  • Sportaktivitäten zur Förderung der Teilhabe von Flüchtlingen an der EU-Gesellschaft;
  • Vorbereitung und Ausbildung von Sporttrainer*innen und –mitarbeiter*innen, die an der Integration und sozialen Eingliederung von Flüchtlingen durch Sport arbeiten;
  • Entwicklung von Aktivitäten und Identifizierung von erfolgreichen Konzepten zur Teilnahme von Flüchtlingen an Sportaktivitäten, die auf ihre Integration in die aufnehmende Gesellschaft abzielen.

Erwartete Auswirkung:

  • Förderung des direkten Einbindens von Flüchtlingen und aufnehmenden Gemeinschaften innerhalb der EU;
  • Förderung eines europaweiten Ansatzes, der das Potenzial der europäischen aufnehmenden Gemeinschaften zur erfolgreichen Einbindung und Integration von Flüchtlingen durch Sport erhöht;
  • Ausbau der Beziehungen zwischen Organisationen, die die Integration von Flüchtlingen durch Sport auf EU-Ebene fördern.

EU Fördermittel: Der Zuschuss wird auf Grundlage von Realkosten berechnet. Es wird darauf abgezielt jedes Projekt mit rund 200.000 EUR zu fördern. Bei einer zur Verfügung stehenden Summe von 1,9 Mio EUR ist daher von der Auswahl von neun oder zehn Projekten auszugehen. Der EU-Zuschuss ist auf einen maximalen Co-Finanzierungssatz von 80 % der förderfähigen Kosten begrenzt.

„Breitensportprogramme und Infrastrukturinnovation“

Allgemeine Zielsetzung: Das allgemeine Ziel dieser Maßnahme ist es, Sportorganisationen die Möglichkeit zu bieten, neue Formen der Ausübung von Sport und körperlicher Betätigung zu entwickeln und zu fördern, indem sie ihre Infrastrukturen und/oder das Angebot von sportlichen Aktivitäten/Programmen anpassen.

Anwendungsbereich:

  • die Förderung der körperlichen Aktivität durch flexible, moderne Formen der Sportausübung sowohl in Bezug auf das Angebot (Trainings, Aktivitäten) als auch auf die Infrastruktur zu unterstützen;
  • wesentliche EU-Prinzipien wie Nicht-Diskriminierung zu respektieren - jede an den Aktivitäten beteiligte Sportinfrastruktur muss für Menschen mit Behinderungen zugänglich sein.

Förderfähige Aktivitäten (unvollständige Liste)

  • Anpassung der bestehenden Infrastrukturen und Entwicklung von leicht zugänglichen Sportanlagen- und Möglichkeiten
  • Organisation neuer Formen körperlicher Aktivität und Integration von traditionellen Aktivitäten;
  • Innovative Ansätze für Trainingsprogramme;
  • Generationsübergreifende Aktivitäten und das Zugehen auf junge Menschen, um deren Beteiligung zu erhöhen;
  • Einsatz digitaler Technologie und sozialer Medien

Erwartete Auswirkung:

  • besseres Wissen über neue Formen von Sport und körperlicher Aktivität in der Praxis;
  • Entwicklung neuer Übungsformen
  • bessere Integration der neuen Durchführungsformen von Sport und körperlicher Aktivität in das Angebot der traditionellen Sportverbände und Organisationen;
  • erhöhte Beteiligung der jungen Generationen am Sport;
  • Entwicklung kleiner Freizeitsportanlagen und Umrüstung bereits bestehender Anlagen

EU-Fördermittel: Der Zuschuss wird auf Grundlage von Realkosten berechnet. Es wird darauf abgezielt jedes Projekt mit rund 400.000 EUR zu fördern. Bei einer zur Verfügung stehenden Summe von 1,9 Mio EUR ist daher von der Auswahl von vier oder fünf Projekten auszugehen. Der EU-Zuschuss ist auf einen maximalen Co-Finanzierungssatz von 80% der förderfähigen Kosten begrenzt.

Interessierten Sportvereinen und Sportverbänden steht das EOC EU-Büro für Rückfragen, Austausch und Unterstützung bei der Antragsstellung zur Verfügung: bold(at)euoffice.eurolympic.org

In Deutschland werden derzeit zwei Projekte durch Mittel der vorbereitenden Maßnahmen der EU-Kommission aus den letzten Jahren finanziert.

Der Kreissportbund Rhein-Erft implementiert das Projekt „Sport goes digital“ im Rahmen des Breitensportprogramm-Aufrufes.

Der DOSB fördert durch das Projekt SMILE das digitale Lehren und Lernen für Integration im Sport im Rahmen des Integration-Aufrufes.

Zur Mitteilung der EU-Kommission: https://ec.europa.eu/sport/news/pilot-projects-and-preparatory-actions-2021-call-proposals_en

(Quelle: EOC EU-Büro/ DOSB)


  • Foto: picture-alliance
    Foto: picture-alliance