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Die Staatskanzlei des Landes Nordrhein-Westfalen hat den Staatsvertrag zur Neuregulierung des Glücksspielwesens in Deutschland vergangene Woche bei der Europäischen Kommission vorgelegt.
Der geänderte Glücksspielstaatsvertrag soll am 1. Juli 2021 in Kraft treten. Foto: picture-alliance
Der Entwurf war zuvor von den Ländern abgesegnet worden. Die EU prüft im vorgesehenen Notifizierungsverfahren, ob die Inhalte mit dem EU-Recht und den Grundsätzen des Binnenmarktes vereinbar sind.
Dabei wird der Vertragsinhalt überprüft, ob er mit den Grundsätzen für den Schutz von Verbrauchern und Nutzern von Online-Glücksspieldienstleistungen übereinstimmt. Dazu gehört auch der Ausschluss Minderjähriger von Online-Glücksspielen. Die EU hat diesen Leitfaden im Juli 2014 verabschiedet. Darin heißt es unter anderem: „Den Mitgliedsstaaten wird empfohlen, durch die Übernahme von Grundsätzen für Online-Glücksspieldienstleistungen und eine verantwortungsvolle kommerzielle Kommunikation für diese Dienstleistungen ein hohes Maß an Schutz für Verbraucher, Spieler und Minderjährige zu erzielen … Das Recht der Mitgliedsstaaten auf Regulierung von Glücksspieldienstleistungen bleibt von dieser Empfehlung unberührt.“
Diese Grundsätze sind zwar nur Empfehlungen, basieren jedoch auf EU-Gesetzen. Und die Kommission empfiehlt die Einhaltung dieser Mindestanforderungen. Nach Auskunft der NRW-Staatskanzlei sind die Grundsätze der Kommission berücksichtigt worden. Gibt es keine Einsprüche oder Änderungsforderungen der Europäischen Kommission, tritt das geänderte Glücksspielstaatsvertrag am 1. Juli 2021 in Kraft.
(Quelle: DOSB-Presse, Ausgabe 22)
Lotterieschein im Anschnitt Foto: picture-alliance
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