Experten erörtern neue Straftatbestände im Anti-Dopingkampf

Im Bundesinnenministerium in Bonn diskutierten heute (26.9.) führende Sport(straf)rechtsexperten die weitere Verschärfung des Kampfes gegen Doping durch Einführung eines neuen Straftatbestandes.

Diskutiert wird unter Experten, ob im Kampf gegen Doping die bislang bestehenden Maßnahmen der Strafbarkeit verschärft werden sollen. Foto: picture-alliance
Diskutiert wird unter Experten, ob im Kampf gegen Doping die bislang bestehenden Maßnahmen der Strafbarkeit verschärft werden sollen. Foto: picture-alliance

Die Zusammenkunft hatte Bundesinnenminister Hans-Peter Friedrich initiiert. Diskutiert wurde u.a. über die grundlegende Frage der Erforderlichkeit und das Schutzgut eines neuen Straftatbestandes sowie über weitere Details (Zielgruppen, Tathandlungen und Strafrahmen) einer möglichen neuen Regelung. Vor allem bei der Frage nach der Erforderlichkeit und dem Schutzgut gingen die Auffassungen der Experten weit auseinander:

  • So wurde die Frage der Erforderlichkeit eines eigenständigen Straftatbestandes unter Verweis auf die bestehenden Strafnormen (insbesondere im Strafgesetzbuch und Arzneimittelgesetz) und das Verbandsrecht mit seinen schnellen und scharfen sportrechtlichen Sanktionen einerseits klar verneint. Es wurde aber auch - unter Verweis auf einen für saubere Athleten bestehenden „faktischen Zwang“ zum Doping - die Notwendigkeit einer weiteren Strafbarkeit gerade der Athleten bejaht. Kontrovers diskutiert wurde auch die Frage der Notwendigkeit einer Regelung für den Spitzensport angesichts der relativ geringen Zahlen betroffener Sportlerinnen und Sportler. Eine auch den Breitensport erfassende Regelung wurde dagegen als „uferlose Ausweitung der Strafbarkeit“ von den Experten überwiegend abgelehnt.
  • Überwiegend abgelehnt wurde auch, dass die „Fairness im Sport“ taugliches strafbewehrtes Schutzgut eines neuen Straftatbestandes sein könne. Demgegenüber bestand beim Thema Schutzgut „Vermögen“ Dissens in der Frage, ob es einen Betrug ohne wirtschaftlichen Schaden geben könne, wie dies mit der Entwicklung eines Straftatbestandes „Dopingbetrug“ vorgeschlagen wurde. Hier wurde zum einen auf die Struktur des geltenden Strafrechts verwiesen, das einen Vermögensschaden verlange, und dementsprechend in einer solchen Regelung die Umgehung des Prinzips der straflosen Selbstschädigung gesehen. Zum anderen wurde die Regelung der „Wettbewerbsverfälschungen im Sport“ analog der Strafbarkeit des unlauteren Wettbewerbs im Wirtschaftsverkehr als gangbarer Weg dargestellt.

Ein eindeutiges Ergebnis – für oder gegen die Verschärfung der bestehenden Strafbarkeiten – konnte wegen der unterschiedlichen Auffassungen nicht festgestellt werden. Die Bundesregierung wird die Ergebnisse des Expertengesprächs nunmehr sorgfältig auswerten. Sollten sich gesetzgeberischer Handlungsbedarf als notwendig und Gesetzesinitiativen als rechtlich möglich erweisen, werden die erforderlichen Schritte eingeleitet. Eine Anhörung des Sports würde dann in diesem Rahmen erfolgen.

Um einen Überblick über die Auffassungen der Experten (namentlich Prof. Dr. Jens Adolphsen, Prof. Dr. Hansjörg Geiger, Prof. Dr. Ulrich Haas, Prof. Dr. Matthias Jahn, Dr. Rico Kauerhof, Prof. em Dr. Arthur Kreuzer, Staatsanwalt Markus Müller, Prof. Dr. Dieter Rössner, Rechtsanwältin Sylvia Schenk und Prof. Dr. Wolfgang Schild) zu geben, wird das Bundesinnenministerium in Abstimmung mit dem Bundesministerium für Gesundheit und dem Bundesministerium der Justiz in Kürze eine Zusammenstellung der Antworten der Experten auf die verschiedenen Fragen auf der Internetseite des Bundesinnenministeriums unter www.bmi.bund.de veröffentlichen.

(Quelle: Bundesministerium des Innern)


  • Diskutiert wird unter Experten, ob im Kampf gegen Doping die bislang bestehenden Maßnahmen der Strafbarkeit verschärft werden sollen. Foto: picture-alliance
    Diskutiert wird unter Experten, ob im Kampf gegen Doping die bislang bestehenden Maßnahmen der Strafbarkeit verschärft werden sollen. Foto: picture-alliance