Facts zum europäischen Sport

Von der Eröffnung des EU-Büros des deutschen Sports 1993 bis zur Aufnahme des Sports in den Europäischen Verfassungsvertrag.

2004: Verfassungsvertrag für Europa und Europäisches Jahr der Erziehung durch Sport

Der Europäische Verfassungsvertrag wurde von den 25 Staats- und Regierungschefs am 29. Oktober 2004 in Rom unterzeichnet. Sport ist im Artikel III-282 verankert und erfährt somit zum ersten Mal rechtliche Anerkennung im europäischen Vertragswerk.

 

Damit der Verfassungsvertrag auch tatsächlich in Kraft treten kann, muss er gemäß nationalen Vorschriften ratifiziert werden. In einigen Ländern, z.B. Großbritannien, Frankreich und Dänemark, sind dafür verpflichtende Volksabstimmungen vorgesehen.

 

Europäisches Jahr der Erziehung durch Sport

Das Jahr 2004 wurde von der EU zum Europäischen Jahr der Erziehung durch Sport ausgerufen. Vorrangiges Ziel dieses thematischen Jahres war die Sensibilisierung der europäischen Öffentlichkeit für die Bedeutung des Sports in der Erziehung und insbesondere die Förderung körperlicher Aktivitäten in der Schule. Mit einem Budget von rund 13 Mio. € wurden europaweit rund 180 Projekte im Rahmen dieses Jahres durch die EU kofinanziert.

 

In Deutschland wurden 21 nationale Projekte und 10 deutsche Projektbeteiligungen gefördert. Das Gesamtbudget der dabei verwandten EU Projektmittel betrug 650.000 €. Darüber hinaus fanden vor dem Hintergrund des EU-Jahres in den Bundesländern weitere 60 Projekte ohne jegliche Förderung aus Brüssel statt.

 

2000: Vertrag von Nizza

Im Dezember reformierte der Europäische Rat von Nizza die Verträge zur Vorbereitung auf die EU - Erweiterung. Zudem nahmen die Staats- und Regierungschefs eine Erklärung zum Sport im Anhang der Schlussfolgerungen des Rates auf. Die „Erklärung über die im Rahmen gemeinsamer Politiken zu berücksichtigenden besonderen Merkmale des Sports und seine gesellschaftliche Funktion in Europa“ ist im Vergleich zur Erklärung von Amsterdam umfassender, stattet den Sport aber noch immer nicht mit einer rechtlich bindenden Verankerung im europäischen Vertragswerk aus.

 

1999: Helsinki-Bericht

Für den Europäischen Rat von Helsinki erstellte die Europäische Kommission einen Bericht „im Hinblick auf die Erhaltung der derzeitigen Sportstrukturen und die Wahrung der sozialen Funktion des Sports im Gemeinschaftsrahmen“. Er basiert vorwiegend auf den Ergebnissen des „Europäischen Sportmodells“, einem Diskussionspapier der Kommission, in dem sie Sportorganisationen zu Vorschlägen und Anregungen im Hinblick auf die künftige Organisation des Sports in Europa befragt hatte.

 

1998: Die Sports Unit der Europäischen Kommission

Im August 1998 wurde die Sports Unit als expliziter Ansprechpartner für die verschiedenen Belange des Sports in der Europäischen Kommission eingerichtet. Nach Kommissarin Viviane Reding ist der Sport nun Ján Figel’, Kommissar für allgemeine und berufliche Bildung, Kultur und Mehrsprachigkeit, unterstellt.

 

1997: PACK-Bericht und Amsterdamer Vertrag

Das im Mai 1997 vorgelegte Dokument des Parlamentausschusses für Kultur, Jugend, Bildung und Medien erstellt einen umfassenden Überblick zur Rolle der Europäischen Union im Bereich des Sports. Mit dem Bericht von Doris Pack forderte erstmals eine EU - Institution - das Parlament - explizit die Berücksichtigung des Sports im europäischen Vertragswerk.

 

Der Amsterdamer Vertrag

Bei dem Gipfeltreffen der nunmehr 15 EU - Mitgliedstaaten wurde am 2. Oktober 1997 eine maßgebliche Überarbeitung des europäischen Vertragswerks unterzeichnet. Die Anpassung und Ergänzung der Hauptverträge hatte zum Ziel, die europäische Identität deutlicher hervorzuheben und somit die EU - Politik übersichtlicher, bürgernah und -freundlich zu gestalten.

 

Der Schlussakte des Amsterdamer Vertrags beigefügt ist eine Erklärung zum Sport, die - wenn auch nicht rechtlich bindend - die gesellschaftliche Rolle des Sports innerhalb der Gemeinschaft unterstreicht und darauf verweist, bei Fragen des Sports die Besonderheiten des Amateursports zu berücksichtigen

 

1995: BOSMAN-Urteil des EuGH

Am 15. Dezember 1995 sprach der EuGH sein wohl bis dato bekanntestes Urteil. Keine Entscheidung des Europäischen Gerichtshofes hatte bis dahin und hat seitdem für ein vergleichbares öffentliches Interesse gesorgt. Das Bosman-Urteil ist nicht nur im Sport zu einem feststehenden Begriff für die Auswirkung europäischer Gesetzgebung geworden.

 

Jean-Marc Bosman, belgischer Berufsfußballspieler, klagte gegen die von UEFA/ FIFA aufgestellten Transferregeln und Ausländerklauseln: beide beschränkten seine freie Arbeitsplatzwahl und waren nicht mit europäischen Wettbewerbsregeln und Bestimmungen über die Freizügigkeit der Arbeitnehmer vereinbar.

 

Als Konsequenz des Bosman-Urteils darf für einen Profisportler nach Ablauf seines Vertrags bei einem Wechsel innerhalb der Europäischen Gemeinschaft keine Ablösesumme eingefordert werden. Zudem können Teams innerhalb der Europäischen Gemeinschaft eine unbegrenzte Anzahl an EU - Ausländern einsetzen.

 

1993: Das EU-Büro des Deutschen Sports

Mit der Absicht, die sportpolitische Aktualität „vor Ort“ zu verfolgen, über sportrelevante EU-Aktivitäten zu informieren sowie die Interessen des organisierten Sports zu vertreten, richtet der Deutsche Sportbund zusammen mit dem Nationalen Olympischen Komitee für Deutschland und den Landessportbünden 1993 eine Repräsentanz in Brüssel ein.