FAQ Menschenrechts-Policy von DOSB und dsj

Die wichtigsten Fragen und Antworten zur Menschenrechts-Policy des Deutschen Olympischen Sportbundes (DOSB) und der Deutschen Sportjugend (dsj).

Die Menschenrechts-Policy gilt für alle ehrenamtlichen Funktionsträger*innen, haupt- und nebenberuflichen Mitarbeiter*innen des DOSB/der dsj. Foto: DOSB
Die Menschenrechts-Policy gilt für alle ehrenamtlichen Funktionsträger*innen, haupt- und nebenberuflichen Mitarbeiter*innen des DOSB/der dsj. Foto: DOSB

Warum haben sich DOSB und dsj eine Menschenrechts-Policy gegeben? 

DOSB und dsj wollen mit der Menschenrechts-Policy ihrer Verantwortung in diesem Bereich nachkommen und Impulse in die Sportlandschaft senden. Zur Wahrung ihrer menschenrechtlichen Sorgfaltspflichten konkretisieren sie in der Menschenrechts-Policy ihr Bekenntnis zur Achtung aller national und international anerkannten Menschen- und Kinderrechte.  

Die Menschenrechts-Policy des DOSB/ der dsj orientiert sich zur Wahrnehmung der menschenrechtlichen Sorgfaltspflicht an den UN-Leitprinzipien für Wirtschaft und Menschenrechte (UN-Leitprinzipien). Die Leitlinien sehen u.a. vor, dass Organisationen zur Verankerung ihrer menschenrechtlichen Verantwortung ihre Selbstverpflichtung zur Wahrnehmung dieser Verantwortung in einer Grundsatzerklärung zum Ausdruck bringen (vgl. Leitprinzip 16 UN GP). 

Was sind die wichtigsten Inhalte? 

Die Policy identifiziert zentrale Handlungsfelder und beschreibt die wesentlichen Ansätze, mit denen der DOSB und die dsj ihrer menschenrechtlichen Verantwortung nachkommen und legt interne Zuständigkeiten fest. 

Die fünf Schwerpunkte der Policy sind: 

  • Schutz vor interpersonaler Gewalt 

  • Schutz vor Diskriminierung 

  • Schutz der Gesundheit und Sicherheit 

  • Schutz der Mitsprache- und Beteiligungsrechte insbesondere auch von Kindern und Jugendlichen 

  • Schutz der Arbeitnehmer*innenrechte 

Neben den UN-Leitprinzipien orientiert sich die Menschenrechts-Policy auch am Internationalen Olympischen Komitee (IOC), das 2022 seine strategischen Rahmen für Menschenrechte beschlossen hat. 

Wer hat sie erarbeitet und auf welcher Grundlage? 

Sie wurde in enger Abstimmung mit dem DOSB-Menschenrechtsbeirat sowie in Beratung und Begleitung durch das Centre for Sport and Human Rights erarbeitet. Grundlage sind die Ergebnisse eines intensiven Beteiligungsprozesses mit verschiedenen Stakeholdern sowie die Ergebnisse einer Risikoanalyse. 

Für wen gilt diese Policy? 

Die Menschenrechts-Policy gilt für alle ehrenamtlichen Funktionsträger*innen, haupt- und nebenberuflichen Mitarbeiter*innen des DOSB/der dsj.  

Sie gilt auch  

  • für die vom DOSB nominierten Teams für Multi-Sportveranstaltungen,  

  • bei allen von DOSB oder dsj organisierten Veranstaltungen im gesamten „Lifecycle“ im Einklang mit gegebenenfalls veranstaltungsspezifischen Menschenrechts-Policies.  

  • für sämtliche hundertprozentige Tochtergesellschaften des DOSB.  

Wer ist für die Umsetzung der Policy verantwortlich? 

Verantwortung für die Umsetzung dieser Policy trägt auf strategischer Ebene das Präsidium des DOSB. Für die dsj übernimmt dies der Vorstand der dsj. Darüber hinaus unterstützt der DOSB-Menschenrechtsbeirat im Rahmen seiner beratenden Rolle die allgemeine Überprüfung der Einhaltung und Umsetzung der Policy.  

Gibt es weitere Beispiele für Menschenrechtserklärungen im Sport?  

Die Commonwealth Games 2014 in Glasgow sind die erste große internationale Sportveranstaltung mit einem dezidierten Menschenrechtskonzept. Die FIFA hat eine Menschenrechts-Policy 2017 beschlossen, diesem Beispiel folgte der DFB 2021 als erster nationaler Sportfachverband. Ein weiterer wichtiger Meilenstein im Thema „Sport und Menschenrechte“ ist der 2022 durch das IOC verabschiedete „Strategische Rahmen für Menschenrechte“. Jüngst, November 2023, haben sich UEFA und DFB im Rahmen einer Menschenrechtserklärung verpflichtet, Menschenrechte während der UEFA EURO 2024 zu wahren und zu schützen sowie einen Rahmen für die Umsetzung entsprechender Prozesse zu schaffen. 

Wie geht es weiter? 

Auf die Menschenrechts-Policy wird ein Aktionsplan mit Zielen und Maßnahmen folgen, die insbesondere auch den Zusammenhang mit verwandten Themen, wie zum Beispiel der Nachhaltigkeitsstrategie herstellen und eine positive „Kultur der Menschenrechte im Sport“ vertiefen sollen.   

(Quelle: DOSB und dsj)


  • Die Menschenrechts-Policy gilt für alle ehrenamtlichen Funktionsträger*innen, haupt- und nebenberuflichen Mitarbeiter*innen des DOSB/der dsj. Foto: DOSB
    Die Menschenrechts-Policy gilt für alle ehrenamtlichen Funktionsträger*innen, haupt- und nebenberuflichen Mitarbeiter*innen des DOSB/der dsj. Foto: DOSB