Förderprogramm „Umweltschutz in Vereinen“

Um die mit dem Energieverbrauch verbundenen schädlichen Auswirkungen auf die Umwelt zu vermindern, hat die Landesstiftung Baden-Württemberg das seit 2003 bestehende Förderprogramm „Umweltschutz in Vereinen“ kürzlich erneut mit weiteren Mitteln ausgestattet.

Solaranlagen und Windkraft tragen zum Klimaschutz bei. Copyright: picture-alliance
Solaranlagen und Windkraft tragen zum Klimaschutz bei. Copyright: picture-alliance

Das Förderprogramm unterstützt Maßnahmen, die in effizienter Weise oder durch den Einsatz innovativer Techniken dazu beitragen, Energie einzusparen und Emissionen von Luftschadstoffen und Treibhausgasen zu mindern. Es wendet sich u.a. an gemeinnützige Sportvereine in Baden-Württemberg mit eigenen Gebäuden, die einen Beitrag zum Um-weltschutz leisten möchten. Zuschüsse können in folgenden drei Bereichen beantragt werden:

Bereich I: Umweltbildung

Gefördert werden u.a. die Organisation und Durchführung von Informations- und Motivationsveranstaltungen zum Thema Umwelt-/Klimaschutz, die Beschaffung oder Erstellung von einschlägigen Materialien sowie die Installation von Messgeräten zur Erfassung und/oder die Installation von Systemen zur Visualisierung des Energie- und Wasserver-brauchs vereinseigener Gebäude in Baden-Württemberg. Die Höhe der Förderung (Zus-chuss) liegt bei 70% der als förderfähig anerkannten Kosten, maximal 20.000 € pro Ant-ragsteller. Die eingehenden Anträge (siehe Checkliste auf der KEA-Homepage) werden von einem Gremium unabhängiger Gutachter bewertet.

Bereich II: Energieberatung

Gefördert wird die ingenieurmäßige Erstellung von integralen Energiediagnosen (Gebäudehülle und installierte Technik) für im Eigentum des Vereins befindliche und in Baden-Württemberg gelegene Gebäude. Inhalt und Ablauf der Beratung müssen einschlägigen Anforderungen entsprechen; der Beratungsbericht wird von der KEA geprüft. Die Höhe der Förderung (Zuschuss) beträgt 50% des Tagessatzes des externen Beraters, maximal 350 € pro Tag, für bis zu fünf Tagewerke.

Bereich III: Investiver Klimaschutz

Gefördert werden Maßnahmen oder Maßnahmenkombinationen der energetischen Gebäu-desanierung (baulicher Wärmeschutz, Heizung/Warmwasser, Lüftung/Kälte, Beleuchtung), der Einsatz regenerativer Energieträger in Form von Elektro-Wärmepumpen-Anlagen, so-larthermischen Anlagen oder Holzpelletheizungen sowie der Einsatz von Blockheizkraftwer-ken (BHKW). Pro Vorhaben muss eine Treibhausgasminderung von mindestens 5 Tonnen pro Jahr erreicht werden (diese Anforderung gilt nicht für den Einsatz erneuerbarer Ener-gien). Dies entspricht einer Einsparung von etwa 2.000 m3 Erdgas, 1.600 Litern Heizöl oder 8.000 kWh Strom. Die Höhe der Förderung bemisst sich an der CO2-Minderung. Der Zuschuss beträgt 50 € pro vermiedener Tonne CO2. Die Förderung ist gedeckelt auf maxi-mal 40% der förderfähigen Investitionen oder maximal 75.000 €.


  • Solaranlagen und Windkraft tragen zum Klimaschutz bei. Copyright: picture-alliance
    Solaranlagen und Windkraft tragen zum Klimaschutz bei. Copyright: picture-alliance