Die Themen des
DOSB
sind so vielfältig wie Sportdeutschland. Unsere Sportwelten geben einen ersten Überblick in
verschiedene Schwerpunkte und Angebote.
Die dsj hat den Ansprechpartnern für Prävention sexualisierter Gewalt einen Orientierungsrahmen zur Einsichtnahme in erweiterte Führungszeugnisse bei ehren- und nebenamtlich Tätigen zukommen lassen.
Er basiert auf dem Bundeskinderschutzgesetz, speziell § 72 a SGB VIII (Kinder- und Jugendhilfegesetz), und fasst die Ergebnisse der aktuellen Diskussionen auf Bundesebene zusammen. Dabei werden die spezifischen Bedingungen im organisierten Sport berücksichtigt. Der Orientierungsrahmen, so heißt es in der Mitteilung, führe die ersten Überlegungen der dsj zum Einsatz des erweiterten Führungszeugnisses Anfang dieses Jahres weiter.
Der Orientierungsrahmen wendet sich an die Mitgliedsorganisationen und thematisiert die Situation im Sportverein. Er soll für die Umsetzung in den Mitgliedsorganisationen eine gemeinsame Grundlage geben und kann in die jeweiligen Konzepte einfließen.
Die Überlegungen zum Einsatz des erweiterten Führungszeugnisses, so schreibt die dsj, sollten stets eingebettet sein in die Entwicklung eines Präventionskonzeptes, das weitere Instrumente zur Prävention vorsehe, wie die Benennung von Ansprechpartnern und Ansprechpartnerinnen oder den Einsatz des Ehrenkodex.
(Quelle: dsj)
Der Orientierungsrahmen zur Einsichtnahme in erweiterte Führungszeugnisse berücksichtigt die spezifischen Bedingungen im Sport. Foto: picture-alliance
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