Garant für Qualität, Sicherheit und Erfolg

Ein Überblick über Aufgaben und Struktur des Normenausschuss Sport- und Freizeitgerät des DIN.

 

Das DIN erarbeitet gemeinsam mit rund 26.000 Vertretern der interessierten Kreise konsensbasierte Normen und Standards als Dienstleistung für Wirtschaft, Staat und Gesellschaft in derzeit 73 Normenausschüssen.

Der Normenausschuss Sport- und Freizeitgerät (NASport) im DIN ist zuständig für die nationale Normung der Geräte, Ausrüstungen und Anlagen zur körperlichen, insbesondere zur sportlichen Betätigung in den Anwendungsbereichen Freizeit, Training, Wettkampf und Erholung. Er vertritt die deutschen Normungsinteressen auf europäischer Ebene (CEN) und auf internationaler Ebene (ISO). Es werden Produktnormen (einschließlich sicherheitstechnischer Normen) und fachspezifische Dienstleistungsnormen für den Betrieb von Sport- und Freizeitgeräten erstellt.

Die Geschäftsstelle des NASport hat seit Mitte 2007 ihren Sitz in Berlin. Die Normungsaktivitäten laufen kontinuierlich auf drei Ebenen – national (DIN), europäisch (CEN) und international (ISO).

Der NASport ist national in sieben Fachbereiche strukturiert
• Fachbereich 1: Turn- und Sportgeräte,
• Fachbereich 2: Caravaning und Camping,
• Fachbereich 3: Wintersport,
• Fachbereich 4: Sportschutzausrüstungen,
• Fachbereich 5: Wassersport und aufblasbare Freizeitgeräte,
• Fachbereich 6: Fahrräder,
• Fachbereich 7: Freizeiteinrichtungen

und bearbeitet nationale, europäische und internationale Normungsprojekte in 32 Arbeitsausschüssen innerhalb der Fachbereiche sowie in den europäischen Komitees
• CEN/TC 136 "Sport-, Spielplatz- und andere Freizeitanlagen und -geräte",
• CEN TC 158 "Schutzhelme",
• CEN/TC 162 "Schutzkleidung einschließlich Hand- und Armschutz und Rettungswesten",
• CEN/TC 245 "Bewohnbare Freizeitfahrzeuge",
• CEN/TC 333 "Fahrräder",
• CEN/TC 354 "Aufsitz- und Geländefahrzeuge für den Transport von Personen und Gütern – Sicherheit, Leistung und Prüfanforderungen"

und in den internationalen Komitees
• ISO/TC 83 "Sport- und Freizeitgeräte",
• ISO/TC 149 "Fahrräder",
• ISO/TC 188 "Kleine Wasserfahrzeuge" (Sekretariatsführung vom DIN/NASport).

PRODUKTNORMUNG FÜR BALLSPORT, WASSERSPORT UND PERSÖNLICHE SCHUTZAUSRÜSTUNG 

Ballsport

Der Arbeitsausschuss "Turngeräte, Matten und Spielfeldgeräte" beschäftigt sich neben der Normung von Turn- und Gymnastikgeräten vor allem damit, Anforderungen an die Konstruktion und die Sicherheit von für Ballsportarten verwendete Geräte zu erarbeiten. Als Ergebnis liegen derzeit allein von diesem Ausschuss 53 Norm-Entwürfe und Normen vor. Wie Tabelle 1 zeigt, ist der überwiegende Teil der olympischen Ballsportdisziplinen mittlerweile durch Normen geregelt. Die Übersicht in Tabelle 1 beschränkt sich jedoch nur auf solche Normen, die die Sportstätten samt Materialien standardisieren, wie sie gemäß der Vorgaben des IOC zu den olympischen Disziplinen benötigt werden.
Download: Tabelle 1 — Olympische Ballsportarten und entsprechende Normen

Wassersport

Wettkampfgerechte Schwimmbadanlagen und -geräte sind das Hauptziel des Arbeitsauschusses „Schwimmsportgeräte". Dafür werden sicherheitstechnische Normen für den Bau und Betrieb von Schwimmbädern europaweit geschaffen.

Im Bäderbau wurden in den letzten Jahren unter anderem zwei neue Europäische Sicherheitsnormen für Schwimmbäder entwickelt:
• DIN EN 15288-1, Schwimmbäder – Teil 1: Sicherheitstechnische Anforderungen an Planung und Bau;
• DIN EN 15288-2, Schwimmbäder – Teil 2: Sicherheitstechnische Anforderungen an den Betrieb.

Zur Entstehung der DIN EN 15288-1 und -2 wurden Inhalte aus Richtlinien und Merkblättern relevanter Verbände, Herstellerangaben zum Stand der Technik, aber auch Ergebnisse der Rechtsprechung genutzt. Beiträge hierfür kamen nicht nur aus Deutschland, sondern auch aus anderen Mitgliedsländern wie z. B. dem Vereinigten Königreich, Frankreich, Finnland und Italien.

Neben diesen Europäischen Normen kommt man ohne die wichtigste und erstmals 1999 eingeführte europäische Normenreihe DIN EN 13451 „Schwimmbadgeräte“ im Wassersport nicht aus.

Die etablierte Europäische Norm DIN EN 13451, bestehend aus zehn Teilen, legt sicherheitstechnische Anforderungen und Prüfverfahren für Geräte fest, die in öffentlichen Schwimmbädern genutzt werden.
Dies betrifft
• Leitern, Treppenleitern und Griffbögen;
• Flansche und Auslässe;
• Startblöcke Schwimmbahnleinen;
• Anschlagplatten;
• Wasserballtore;
• Freizeiteinrichtungen, Geräte und Effekte in Verbindung mit Wasser;
• Sprungplattformen, Sprungbretter und zugehörige Geräte.

Persönliche Schutzausrüstungen

Im Bereich persönliche Schutzausrüstungen wurde eine ganze Anzahl von Normen erarbeitet, die als harmonisierte Normen in der EU anerkannt sind und die zur Sicherheit der Sportler beitragen. So wurden Normen zu Sportschutzhelmen entwickelt, deren sicherheitstechnische Anforderungen auf den jeweiligen Einsatzbereich zugeschnitten sind [siehe Tabelle 2]. Besonderes Augenmerk wurde auf die wesentlichen Funktionen eines Sportschutzhelmes, seine Dämpfungseigenschaft und seine Durchdringungsfestigkeit, gelegt. Des Weiteren wurde in den Normen das Prinzip des besten Schutzniveaus in Übereinstimmung mit dem Tragekomfort berücksichtigt.
Download: Tabelle 2 — Normen zu Sportschutzhelmen

NEUES AUFGABENGEBIET DIENSTLEISTUNGSNORMUNG

Im Jahre 2007 erweiterte der NASport mit der Neudefinition seines Aufgabengebietes sein Tätigkeitsfeld von der anfänglichen Produktnormung um den Bereich der Dienstleistungsnormung.

Während in der industriellen Praxis Normen und Standards sich fest etabliert haben und sich als unabdingbar erweisen, existieren im Dienstleistungssektor kaum Festlegungen. Durch Standards können aber ähnliche Dienstleistungen erst vergleichbar gemacht werden, denn Normen und Standards bilden die Basis zur Bewertung der Qualität einer Dienstleistung. Die Wettbewerbsfähigkeit von Organisationen wird heute bestimmt von Flexibilität und Professionalität in der Entwicklung und Umsetzung von Dienstleistungsinnovationen. Nicht nur klassische Dienstleister, sondern vor allem auch Industrieunternehmen stehen vor der permanenten Herausforderung, ihre Serviceprozesse und -angebote marktgerecht zu überprüfen. Der Wandel hin zur Dienstleistungsgesellschaft ist einer der wichtigsten Trends unserer Zeit, denn über 70 % der Gesamtwertschöpfung entsteht derzeit im Dienstleistungsbereich.

Dieser Trend spiegelt sich auch in den jüngsten Aktivitäten innerhalb des NASport wider. Immer mehr Normungsprojekte bzw. -anträge zielen auf eine Dienstleistungsnormung, größtenteils kombiniert mit der Produktnormung, hin. Dies ist u. a. auch der Tatsache geschuldet, dass viele Unternehmen sich nicht nur auf die reine Produktion von Sachgütern beschränken, sondern dem Kunden ein sogenanntes "Komplettpaket" anbieten wollen.

Aktuelle Normungsprojekte im Dienstleistungsbereich sind
• Sommerrodelbahnen
• Kletterwälder/Seilgärten
• Spielplatzprüfer
• Schwimmbäder
• Fitnessstudios
• Skateparks
• Sicherheitssysteme für Abenteuersport/ -aktivitäten

DIENSTLEISTER NASport

Die Mitarbeiterinnen des NASport organisieren den gesamten Prozess der Normung im Konsensmanagement auf nationaler Ebene und die deutsche Beteiligung auf europäischer und internationaler Ebene im definierten Aufgabenbereich.

Der NASport führt 30 Sekretariate in europäischen und internationalen Arbeitsgremien und stellt seine Erfahrungen und Fachkenntnisse sowie die elektronische Infrastruktur für die Normenentwicklung zur Verfügung.

Der NASport berät und ordnet themengerecht Informationen rund um die Normung im vorgegebenen Anwendungsbereich des NASport- und Freizeit zu und stellt den interessierten Kreisen eine abgestimmte und vernetzte Kommunikationsplattformen zur Verfügung.

Der NASport strebt zukünftig die noch engere Zusammenarbeit mit den Sport- und Freizeitverbänden mit dem Ziel an
• Nutzung des Erfahrungspotentials von den Verbänden;
• konsequente inhaltliche Abstimmung von Normensinhalten und Verbandsvorschriften;
• Vermeidung von Doppelfestlegungen mit unterschiedlichen Anforderungen;
• Bereitstellung eines abgestimmten Regelwerkes für Sportstätten sowie Sport- und Freizeiteinrichtungen;
• Gewährleistung der Sicherheit für Auftraggeber, Planer, Betreiber und Nutzer.

Kontaktaufnahme:
DIN Deutsches Institut für Normung e.V.
Normenausschuss Sport- und Freizeitgerät (NASport)
Dr. Bärbel Schambach
Burggrafenstraße 6
10787 Berlin
Tel.:  030-2601-2858 
FAX.: 030-2601-42858
Email: baerbel.schambach(at)din.de
www.nasport.din.de