Gesetzentwurf zum verbesserten Unfallschutz von Ehrenamtlichen

Manfred Schaub, sportpolitischer Sprecher beim SPD-Parteivorstand, begrüßt den Gesetzentwurf der rot-grünen Bundesregierung zur Verbesserung des unfallversicherungsrechtlichen Schutzes von bürgerschaftlich Engagierten.

 

Der sportpoli­tische Spre­cher beim SPD-Partei­vor­stand Manfred Schaub (Foto: SPD)
Der sportpoli­tische Spre­cher beim SPD-Partei­vor­stand Manfred Schaub (Foto: SPD)

"Ich freue mich, dass die Bundesregierung die vom Deutschen Sportbund geforderte Initiative aufgegriffen hat. In Zukunft können sich alle gewählten Ehrenamtsträger in gemeinnützigen Vereinen freiwillig versichern lassen. Dies wird zu Erleichterungen bei über 500.000 Ehrenamtlichen in den rund 90.000 gemeinnützigen Vereinen führen, die sich in ihren Ämtern über das übliche Maß hinaus in ihren Clubs engagieren. Sie haben den besonderen Anspruch auf Schutz der Solidargemeinschaft verdient."

 

Gemeinwohlförderung an einer Nahtstelle

 

Nach der derzeitigen Praxis kommt zwar der im Sportverein tätige Übungsleiter in den Genuss der gesetzlichen Unfallversicherung. Sein Sportwart, Abteilungsleiter oder Vereinsvorsitzender wird dagegen gesetzlich von dieser Sicherungsleistung ausgeschlossen. Künftig sollen sich alle gewählten Ehrenamtsträger in gemeinnützigen Vereinen freiwillig versichern dürfen. De facto wird sich im Sportbereich die zuständige Berufsgenossenschaft mit den Landessportbünden dahingehend vereinbaren, dass diese die bloße Versichertenzahl melden und den Beitrag entrichten - ein bürokratisch schlankes Verfahren.

 

Gerlinde Kaupa, CDU-MdB und Mitglied im Sportausschuss des Deutschen Bundestages, kommentierte die Einbringung des Gesetzentwurfes wie folgt: "Der Bund nimmt endlich den lang erwartenden Anlauf, bestehende Lücken im Versicherungsschutz für ehrenamtlich tätige Bürger zu schließen. Die neue Regelung gilt nach einer Auskunft des Bundesgesundheitsministeriums jedoch nur für eingetragene Vereine. Für die nicht als gemeinnützig anerkannten Vereine und Initiativen sowie für projektbezogen ehrenamtlich arbeitende Nichtmitglieder gilt der Schutz einer Unfallversicherung nicht. Hier müssen Zusatzlösungen gefunden werden. Der verbleibende Lückenschluss könnte - wie im unionsregierten Hessen - über Versicherungsrahmenverträge erfolgen, die die Bundesländer abschließen. Bislang haben jedoch nur Niedersachsen und Rheinland-Pfalz vergleichbare Maßnahmen getroffen."

 

Manfred von Richthofen, der Präsident des Deutschen Sportbundes, sieht in der Gesetzesinitiative einer seiner Forderungen sinnvoll umgesetzt, die sich aus den vielfältigen Empfehlungen der Bundestages-Enquete-Kommission zur Förderung des Bürgerschaftlichen Engagements ergeben.


  • Der sportpoli­tische Spre­cher beim SPD-Partei­vor­stand Manfred Schaub (Foto: SPD)
    Der sportpoli­tische Spre­cher beim SPD-Partei­vor­stand Manfred Schaub (Foto: SPD)