Gewässer des Bundes können weiterhin verkauft werden

Bundeseigene Seen und Gewässer können weiterhin verkauft werden.

Vor allem in Ostdeutschland stehen viele Gewässer zum Verkauf.
Vor allem in Ostdeutschland stehen viele Gewässer zum Verkauf.

Einen Gesetzentwurf der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, die den Verkauf der Gewässer vor allem in Ostdeutschland stoppen wollten, hat der Haushaltsausschuss in der vorigen Woche mit großer Mehrheit abgelehnt. Nur die antragstellende Fraktion stimmte dafür. Die Grünen wollten erreichen, dass lediglich eine Übertragung der Seen an die Bundesländer sowie an Umweltstiftungen oder Umweltvereinigungen zu Zwecken des Naturschutzes und zur Vermeidung weiterer Privatisierungen möglich sein sollte.

Besonders in Ostdeutschland ständen viele Gewässer derzeit zum Verkauf, heißt es in dem Gesetzentwurf. Dem weiteren Verkauf müsse jedoch Einhalt geboten werden, da die Privatisierung die Nutzung der Seen zur Naherholung und zum Naturtourismus gefährden könne. Außerdem könne die ökologische Funktion der Gewässer in Gefahr geraten. Daher müsse es für stehende bundeseigene Oberflächengewässer ein grundsätzliches Verkaufsverbot geben. Da sich die Seen im Eigentum des Bundes befinden würden, stehe dem Haushaltsgesetzgeber als „Herr des Budgets“ die Dispositionsfreiheit über die Gewässer zu. Daher könne der Bund auch vorsehen, dass die Gewässer in seinem Eigentum bleiben. Eine Übertragung an die Länder oder an Umweltstiftungen solle jedoch als Ausnahme möglich werden, unter der Voraussetzung, das Gewässer nur zu Naturschutzzwecken verwendet werden.

Betroffen seien insgesamt 367 Gewässer, die der Bodenverwertungs- und -verwaltungs GmbH, der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben oder der Lausitzer und Mitteldeutschen Bergbau-Verwaltungsgesellschaft gehörten.


  • Vor allem in Ostdeutschland stehen viele Gewässer zum Verkauf.
    Vor allem in Ostdeutschland stehen viele Gewässer zum Verkauf.