GlücksSpirale: Tue Gutes, aber Reden darfst nicht darüber

Seit 45 Jahren unterstützt die GlücksSpirale den Sport, die Denkmalpflege und Wohlfahrtsverbände. Doch werben darf sie damit nicht. Autor Michael Schirp hält das für absurd.

Die GlücksSpirale wurde zu den Olympischen Spielen 1972 in München ins Leben gerufen. Foto: DOSB
Die GlücksSpirale wurde zu den Olympischen Spielen 1972 in München ins Leben gerufen. Foto: DOSB

„Gemeinnützig, hilfsbereit, barmherzig“ – wenn er den Begriff „sozial“ umschreibt, gibt selbst der nüchterne Duden einen Schuss Pathos dazu. Nicht ohne Grund nennt der Gesetzgeber deutsche Lotterien, die ihre Erlöse hier bei uns erwirtschaften und hier an unsere Gemeinschaft zurückgeben, Soziallotterien.

Diese karitativen Drei in Deutschland – GlücksSpirale, Aktion Mensch und Deutsche Fernsehlotterie – fördern seit Jahrzehnten den Sport, Menschen mit Behinderung oder die Denkmalpflege. Die GlücksSpirale wurde zu den Olympischen Spielen München 1972 ins Leben gerufen, trägt bis heute das Design des damaligen Olympialogos und hat den deutschen Sport in 45 Jahren mit sage und schreibe 695 Millionen Euro unterstützt.

Wobei, sagen und schreiben darf die gemeinnützige GlücksSpirale das nicht mehr. Und das kommt so:

Es ist der erklärte politische Wille der Bundesländer, dass mit den Spieleinsätzen derer, die beim Loskauf nicht nur an ihr eigenes Glück, sondern auch an Hilfe für Andere denken, soziale Zwecke gefördert werden. Es ist aber auch erklärter politischer Wille der Bundesländer, die Spielsucht einzudämmen. Das Ergebnis ist eine skurrile Form der Willenskollision, ein Frontalzusammenstoß konkurrierender guter Absichten.

Dabei kommen nach dem Prinzip „mit gefangen, mit gehangen“ Unbeteiligte zu Schaden. Denn Sozialllotterien gelten unter Fachleuten nicht als suchtgefährdend. Aber gegen die, die es treffen soll, beispielsweise die Online-Casinobetreiber in Gibraltar oder Malta haben die Glücksspielaufsichten keine rechtliche Handhabe. Stattdessen gängelt man nun die heimischen Lottoanbieter.

Als dem DOSB auf seiner eigenen Mitgliederversammlung in Berlin 2012 von der Aufsicht untersagt wurde, ein Banner seines Unterstützers der GlücksSpirale aufzustellen, konnte man das noch als einen Ausrutscher übereifriger Paragraphenausleger abtun. Mittlerweile hat der Wahnsinn Methode: Die GlücksSpirale muss in ihrer Werbung den Hinweis, sie sei eine Lotterie, „die Gutes tut“, ersatzlos streichen. Das Gewinnversprechen, so die Aufseher, werde mit dem Hinweis emotional aufgeladen. Und von dort ist es für den arglosen Kunden aus Sicht der Regulierer offensichtlich nicht mehr weit bis zur Spielsucht.

Das ist absurd und hat mit der Realität nichts zu tun. Die Bundesländer sind aufgefordert, ihre Ziele Förderung des Gemeinwohls und Bekämpfung der Spielsucht besser aufeinander abzustimmen. Wenn die Politik karitatives Engagement lobt, darf sie es nicht gleichzeitig mit der Glücksspielaufsicht strangulieren.

Das derzeitige Agieren ist, um im Bilde zu bleiben, glücklos.

In jeder Ausgabe der DOSB-Presse, die wöchentlich erscheint, gibt es einen Kommentar zu aktuellen Themen des Sports, den wir hier als DOSB-Blog veröffentlichen. Diese mit Namen gezeichneten Beiträge geben nicht unbedingt die offizielle DOSB-Meinung wieder.

 


  • Die GlücksSpirale wurde zu den Olympischen Spielen 1972 in München ins Leben gerufen. Foto: DOSB
    Die GlücksSpirale wurde zu den Olympischen Spielen 1972 in München ins Leben gerufen. Foto: DOSB