"Große Anfrage" zum Sport an die Bundesregierung

 

Mit dem parlamentarischen Mittel einer "Großen Anfrage" im Deutschen Bundestag mit 90 Einzelfragen hat die CDU/CSU-Fraktion die Bundesregierung zu einer

umfassenden Stellungnahme über die Förderung und Entwicklung des Sports in Deutschland aufgefordert. In ihrer Begründung weist die Oppositionsfraktion darauf hin, dass Deutschland seit Jahrzehnten zu den führenden Sportnationen der Welt gehöre. Angesichts der internationalen Leistungsentwicklung werde es zunehmend schwieriger, diese Spitzenposition zu behaupten.

Die von der Bundesregierung vorgenommenen Kürzungen in zahlreichen Bereichen des Spitzensports minderten die Chancengleichheit deutscher Athleten im internationalen Vergleich erheblich. Darüber hinaus enge die Wirtschafts- und Sozialpolitik der Bundesregierung die finanziellen Spielräume der Länder und Kommunen ein und hindere diese in wachsendem Maße, den Sport auf ihren Ebenen hinreichend zu fördern.

Von der Frage l (Welche Maßnahmen beabsichtigt die Bundesregierung vorzunehmen bzw. hat sie seit 1990 vorgenommen, um Änderungen an den Grundzügen und Zielsetzungen der bisherigen Sportpolitik durchzuführen und in welchen Bereichen will sie die Kontinuität und den fortbestehenden Grundkonsens in der Sportpolitik bekräftigen?) bis zur abschließenden Frage 90 (Inwieweit plant die Bundesregierung bei der Vermarktung des Tourismusstandortes Deutschland frühzeitig auf die Ausrichtung der Fußball-Weltmeisterschaft 2006 in unserem Land hinzuweisen, um mit konkreten Werbemaßnahmen insbesondere zusätzliche Besucher aus dem Ausland zu gewinnen?) werden in dem umfassenden Katalog der Fragestellungen nahezu alle relevanten Probleme der Sportförderung und der Sportpolitik angesprochen.

Dazu zählen u. a. die Sportförderung durch die Bundesregierung selbst, die Pro-Kopf-Ausgaben für den Sport in den USA, Australien und den europäischen Ländern, der durch die Bundesregierung geschätzte Investitionsbedarf für Sportstätten bis zum Jahr 2005, die Talentsicherung und Talentförderung, die Förderung des Ehrenamtes, die Dopingbekämpfung, der Sport in der Entwicklungshilfe, die Berücksichtigung des Sports im EU-Vertragswerk und vieles mehr.

Nach der Geschäftsordnung des Bundestages muss die Bundesregierung Große Anfragen in einem Zeitraum von sechs Monaten beantworten.