Hilft eine Kronzeugenregelung im Kampf gegen Doping?

Ein Plädoyer und zahlreiche Bedenkenträger bei einer Podiumsdiskussion im Deutschen Olympischen Institut in Berlin

Ein Plädoyer und zahlreiche Bedenkenträger

Podiumsdiskussion im Deutschen Olympischen Institut



Bilden Spitzensportler eine „verschworene Gemeinschaft“, gar eine „Bande“, die eine gewisse kriminelle Energie entfaltet? Und kann man dieser nur mit solchen Mitteln und Methoden wirksam begegnen, die auch im Kampf gegen das organi-sierte Verbrechen Anwendung finden?

Einer solch pointierten Interpretation ihrer Ausführungen wollten Dr. Christoph Wüterich und Dr. Matthias Breucker zwar nur bedingt zustimmen, doch verteidig-ten sie ihre Idee gegenüber zahlreichen Einwänden. Im Rahmen der Reihe „DOI im Gespräch“ bekräftigten die beiden Stuttgarter Rechtsanwälte – Wüterich ist im übrigen Präsident des Deutschen Hockey-Bundes – am 25. September im Deut-schen Olympischen Institut in Berlin ihr kürzlich in der Fachzeitschrift „SpuRt“ publiziertes „Plädoyer für eine Kronzeugenregelung zur Dopingbekämpfung“, um sich anschließend den Bedenken der geladenen Experten zu stellen. Selbst wenn nur wenige von einer Kronzeugenregelung Gebrauch machen würden, könnte immerhin eine allgemeine Verunsicherung in der Szene Platz greifen und eine Verhaltensänderung bewirken. Und wenn letztlich auch dieser Effekt nicht eintre-ten würde, wäre zumindest keinerlei Schaden entstanden.

Gerade diesbezüglich aber wurde Skepsis angemeldet. Ralf Sonn, der Vorsitzende des Beirats der Aktiven im Deutschen Sportbund, konnte etwa dem Gedanken eines sich ausbreitenden Denunziantentums nur wenig abgewinnen, während Syl-via Schenk auf die Verbandsstatuten verwies. Als frühere Arbeitsrichterin ist die ehemalige 800 m-Läuferin gleichsam vom Fach, als Präsidentin des Bundes Deut-scher Radfahrer mit dem Problemfeld bestens vertraut. Doch trotz einschlägiger Erfahrungen – man denke nur an den Fall Jan Ullrich – wehrte sie sich dagegen, potentielle Dopingsünder wie Großkriminelle zu behandeln. Bedenken hegte auch der Leiter der Zentralstelle für die Bekämpfung der Betäubungsmittelkriminalität, der Frankfurter Oberstaatsanwalt Dr. Harald Körner, indem er die Praktikabilität des Vorschlags in Frage stellte, doch bescheinigte er den beiden Referenten, fri-schen Wind in eine weitgehend festgefahrene Debatte gebracht zu haben. Dies belegte im übrigen auch der Verlauf der Diskussion sowie die Resonanz im Kreis des zahlreich erschienenen Publikums. Das letzte Wort zum Thema scheint frei-lich noch nicht gesprochen. Dem weiterhin bestehenden Interesse wird das Deut-sche Olympische Institut auch mit einer Dokumentation der Veranstaltung Rech-nung tragen.