„Inklusion ist ein Menschenrecht!“

Die Bundesministerin für Arbeit und Soziales, Andrea Nahles, lädt zu den diesjährigen Inklusionstagen vom 24. bis 26. November nach Berlin ein.

Der Hintergrund: Vor fünf Jahren ist die UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK) in Deutschland in Kraft getreten. Sie fordert die gleichberechtigte Teilhabe aller Menschen am gesellschaftlichen Leben und macht klar: Inklusion ist ein Menschenrecht! Zur Umsetzung der Konvention hat die Bundesregierung den Nationalen Aktionsplan (NAP) auf den Weg gebracht.

Seitdem ist viel passiert. Auf den Inklusionstagen 2014 diskutieren circa 300 Vertreterinnen und Vertreter aus Politik, Organisationen, Wissenschaft und Wirtschaft darüber, was bislang erreicht ist und welche Ziele nun auf der Agenda stehen.

An den ersten beiden Tagen, am 24. und 25. November, spielt die Weiterentwicklung des Nationalen Aktionsplans die Hauptrolle. Nach der Eröffnung durch die Gastgeberin, Bundesministerin Andrea Nahles, stehen die wissenschaftliche Evaluierung des NAP, die Implikationen aus dem Teilhabebericht und die erste deutsche Staatenprüfung auf der Agenda, es folgen Kommentare der Sozialpartner und des Deutschen Behindertenrates. In vier ausführlichen Workshopreihen, die sich an den Handlungsfeldern des Nationalen Aktionsplans orientieren, werden die Teilnehmer/innen der Tagung Fortschritte, Hemmnisse und Ziele der Inklusion in Deutschland diskutieren.

Am 26. November dreht sich alles um „Inklusion im und durch Sport – Chancen erkennen und nutzen“. Mit dabei ist die Behindertenbeauftragte der Bundesregierung, Verena Bentele, sowie Vertreterinnen und Vertreter aus Sportverbänden, Unternehmen und der Politik. Hier stellen sich gute Beispiele für Inklusion im Breitensport vor – und die Menschen dahinter. Für den DOSB wird Ute Blessing-Kapelke auf dem Podium sitzen, für den Deutsche Behindertensportverband stellt Kristine Gramkow den „Index für Inklusion“ vor.

Zum Hintergrund des Aktionsplans zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention: Im Entstehungsprozess des NAP war neben der Zusammenarbeit mit den Ressorts, Ländern, Kommunen und der Zivilgesellschaft insbesondere die frühzeitige und umfassende Einbindung der Verbände von und für behinderte Menschen ein wichtiges Anliegen. Der NAP umfasst rund 200 große und kleine Maßnahmen aus allen Lebensbereichen. Leitgedanke und zentrales Handlungsprinzip ist die Idee der Inklusion. Ziel ist es, Menschen mit Behinderungen eine gleichberechtigte Teilhabe am politischen, gesellschaftlichen, wirtschaftlichen und kulturellen Leben zu ermöglichen, Chancengleichheit in der Bildung und in der Arbeitswelt herzustellen und allen Bürgerinnen und Bürgern die Möglichkeit auf einen selbstbestimmten Platz in einer barrierefreien Gesellschaft zu geben. Mittlerweile sind viele Akteure aus Ländern, Landkreisen, Kommunen und Städten sowie Institutionen und Unternehmen diesem Beispiel gefolgt und haben eigene Aktionspläne entwickelt, um die Teilhabe und Selbstbestimmung von Menschen mit Behinderungen in ihrem Wirkungsbereich weiter voranzubringen.