Internationales Sportgericht kippt Osaka-Regel

Der Internationale Sportgerichtshof (CAS) hat am 6. Oktober die sogenannte Osaka-Regel für ungültig erklärt. Der DOSB nimmt dazu wie folgt Stellung:

Hinweisschild zur Dopingkontrolle bei den Sommerspielen 2008 in Peking. Foto: picture-alliance
Hinweisschild zur Dopingkontrolle bei den Sommerspielen 2008 in Peking. Foto: picture-alliance

„Wir bedauern das Urteil des CAS, respektieren es aber", sagt DOSB-Präsident Thomas Bach. "Die heutige Entscheidung hat uns allerdings überrascht, denn zuvor hatte es eine bestätigende Expertise des CAS gegeben. Die Osaka-Regel war dazu gedacht, die Rolle der Olympiamannschaften zu stärken und ihre Vorbildwirkung zu erhöhen. Wir treten nun dafür ein, dass der WADA-Code sobald als möglich geändert wird, damit diese Regel auf diesem Weg durchgesetzt werden kann. Der DOSB wird die Entscheidung noch analysieren. Eins lässt sich aber schon jetzt sagen: Sie ist das endgültige Aus für die vom DOSB bei den Spielen in Peking und Vancouver angewandte noch strengere Regel, jeden Athleten mit einem Dopingvergehen im laufenden Olympiazyklus von den nächsten Spielen auszuschließen.“

Osaka-Regel
2007 hatte das IOC in Osaka beschlossen, dass Athleten nach einer mehr als sechsmonatigen Dopingsperre nicht bei den nächsten Sommer- bzw. Winterspielen im Anschluss an ihre Sperre starten dürfen. Der CAS wertete dies als eine Doppel-Bestrafung, die den Bestimmungen des Welt-Anti-Doping-Codes (WADA) widerspricht und somit auch eine Verletzung der IOC-Statuten darstelle. Der WADA-Code ist Bestandteil der IOC-Statuten.

(Quelle: DOSB/SID)


  • Hinweisschild zur Dopingkontrolle bei den Sommerspielen 2008 in Peking. Foto: picture-alliance
    Hinweisschild zur Dopingkontrolle bei den Sommerspielen 2008 in Peking. Foto: picture-alliance