IOC untersagt Olympiateilnehmern journalistische Tätigkeit bei Salt Lake 2002

Die NOK-Mannschaftsleitung möchte noch einmal darauf hinweisen, dass die IOC-Regeln allen akkreditierten Olympiateilnehmern (Aktiven, Betreuern und Offiziellen) untersagen, journalistisch tätig zu werden. Dies gilt für Wort und Bild. Bei Verstößen gegen diese Regelung, festgehalten im Artikel 59 der Olympischen Charta, drohen Sanktionen, die sogar zum Ausschluss von den Spielen führen können.

 

 

 

In keinem Falle dürfen z.B. Gespräche oder Interviews als Namensartikel von Mitgliedern der Olympiamannschaft gekennzeichnet werden oder gar als Tagebuch erscheinen. Erlaubt sind nach wie vor Interviews aller Art in Frage- und Antwortsequenzen.

 

 

 

Das NOK für Deutschland bittet alle Medienvertreter und alle Mitglieder der Olympiamannschaft eindringlich um Beachtung der IOC-Regeln, damit die beiderseitige gute Zusammenarbeit und der Erfolg der Olympiamannschaft nicht in Frage gestellt werden.