Jahr der Freiwilligentätigkeit

Im Rahmen des Europäischen Jahres der Freiwilligentätigkeit 2011 hat die Europäische Kommission nun einen zentralen Projektaufruf veröffentlicht.

2011 wird das Jahr der Freiwilligentätigkeit in der EU. Foto: dsj
2011 wird das Jahr der Freiwilligentätigkeit in der EU. Foto: dsj

Er sieht vor, pro Mitgliedstaat ein bis zwei so genannte Leuchtturmprojekte zu fördern. Förderfähig sind Projekte, die darauf abzielen, neue und innovative Ansätze zur Entwicklung längerfristig angelegter Partnerschaften zwischen Organisationen der Zivilgesellschaft im Bereich des Ehrenamts zu entwickeln und zu erproben.

Vorrangige Themen sind:

  • Verbesserung der Qualität der Freiwilligenarbeit
  • Schaffung günstiger Rahmenbedingungen für Freiwilligentätigkeit in der EU
  • Unterstützung ehrenamtlicher Tätigkeit durch Arbeitgeber
  • Förderung der Mobilität von Freiwilligen
  • Freiwilligentätigkeit als Mittel gegen soziale Ausgrenzung.
  • Förderung von Freiwilligen projekten für ältere Menschen und des generationen-übergreifenden Dialogs.

Antragsberechtigt sind sowohl Organisationen der öffentlichen Hand als auch Nichtregierungsorganisationen wie etwa Sportverbände oder Sportvereine mit eigener Rechtspersönlichkeit, die im Bereich des freiwilligen Engagements auf lokaler, regionaler, nationaler oder europäischer Ebene tätig sind.

Gefördert werden nur Projekte, die von mindestens vier Partnern getragen werden, die in einem oder mehreren Mitgliedstaaten ansässig und tätig sind. Grundsätzlich können damit auch rein nationale Projekte gefördert werden, wenn sie auf einer breiten Partnerschaft basieren. Wichtig ist, dass die Partnerschaft mindestens eine Organisation der öffentlichen Hand und eine Organi-sation der Zivilgesellschaft umfasst.

Für die Förderung dieser Projekte steht ein Gesamtbudget von insgesamt 2 Millionen Euro zur Verfügung, das auf die Mitgliedstaaten entsprechend ihrer Bevölkerungszahl aufgeteilt wird. Es ist vorgesehen, EU-weit höchstens 54 Projekte zu fördern. Das Budget für Deutschland beträgt maximal 120.000 Euro. Projekte werden mit maximal 60 Prozent der Gesamt kosten durch die EU gefördert. Die Europäische Kommission wird die Nationalen Koordinierungsstellen bei der Auswahl der Projekte konsultieren.

Förderanträge sind bis spätestens zum 12. November 2010 direkt bei der Europäischen Kommission in Brüssel einzureichen.


  • 2011 wird das Jahr der Freiwilligentätigkeit in der EU. Foto: dsj
    2011 wird das Jahr der Freiwilligentätigkeit in der EU. Foto: dsj