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Kanzlei Sportslawyer arbeitet künftig im Auftrag der NADA
Die NADA hat die administrative Überprüfung bei Meldepflicht- und Kontrollversäumnissen ab dem 1. Mai 2017 auf die Rechtsanwaltskanzlei SportsLawyer übertragen.
Die Rechtsanwältinnen Dr. Tanja Haug und Dr. Anja Martin werden zukünftig als unbeteiligte Stelle außerhalb der NADA die Überprüfung übernehmen. Dies war auch der Wunsch des Deutschen Olympischen Sportbundes (DOSB), um mehr Unabhängigkeit für die Dopingarbeit zu schaffen. Zuvor hatte der DOSB das Überprüfungsverfahren bei einem festgestellten Meldepflicht- und Kontrollversäumnis durchgeführt.
Die NADA hat das Verfahren zur Feststellung von Meldepflicht- und Kontrollversäumnissen im Jahr 2009 von den deutschen Sportfachverbänden übernommen. Ein Meldepflicht- und Kontrollversäumnis kann dann durch die NADA ausgesprochen werden, wenn Athletinnen oder Athleten bei Kontrollen nicht angetroffen werden oder die Aufenthaltsdaten nicht fristgerecht oder ordnungsgemäß eingereicht werden.
Seither hat die NADA über 4.000 Verfahren eingeleitet und dabei nahezu 2.000 Meldepflicht- und Kontrollversäumnisse festgestellt. Eine Administrative Überprüfung kann nach der Feststellung eines Meldepflicht- oder Kontrollversäumnisses durch die NADA innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt der Mitteilung von der betroffenen Athletin oder dem betroffenen Athleten beantragt werden. Es kam seit 2009 zu insgesamt 93 Administrativen Überprüfungen durch Athletinnen und Athleten.
Die Überprüfung wurde bisher beim DOSB beantragt und muss nun schriftlich bei der Rechtsanwaltskanzlei SportsLawyer durch die Sportlerinnen und Sportler erfolgen.
Seit 2010 hat die NADA über 4.000 Verfahren eingeleitet und dabei nahezu 2.000 Meldepflicht- und Kontrollversäumnisse festgestellt. Foto: picture-alliance
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