Keine Einbußen für ehrenamtlich tätige Hartz-IV-Empfänger

Empfänger von Hartz-IV-Leistungen werden auch in Zukunft durch ihre Tätigkeit in Sportvereinen und Verbänden finanziell nicht schlechter gestellt.

Unbezahlbar: Das Ehrenamt im Sport
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Zu diesem Entschluss kam der Vermittlungsausschuss von Bundestag und Bundesrat bei der Neufassung der Hartz-IV-Regelungen. Der Deutsche Olympische Sportbund (DOSB) und der Deutsche Fußball-Bund (DFB) hatten sich deutlich gegen einen ursprünglich diskutierten Entwurf ausgesprochen, der eine Anrechnung von Aufwandsentschädigungen für das Engagement in gemeinnützigen Vereinen und Verbänden vorgesehen hatte.

Das Gesetzespaket in seiner künftig geltenden Form sieht vor, dass solche Aufwandsentschädigungen bis zu einer Höhe von 175 Euro im Monat wie bisher steuerfrei bleiben und nicht auf die Hartz-IV-Sätze angerechnet werden. Die ehrenamtlichen Leistungen von Leistungsempfängern, die sich als Jugendtrainer, Betreuer oder anderweitig engagieren, werden durch diese Regelung honoriert.

DFB-Präsident Theo Zwanziger begrüßt die Entscheidung. „Durch die ursprünglich diskutierte Neuregelung hätte die Gefahr bestanden, dass Hartz-IV-Empfänger ihre ehrenamtliche Tätigkeit in den Vereinen und Verbänden einstellen. Dabei leisten diese Menschen dort einen wichtigen Beitrag für unsere Gesellschaft. Darüber hinaus ist ihr Engagement im Sport oftmals ein erster Schritt auf dem Weg zum beruflichen Wiedereinstieg."


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