Kindern Zugang zum Sportverein erleichtern

Kindern aus Familien, die finanziell kaum über die Runden kommen, soll der Zugang zum Sportverein leicht gemacht werden. Das ist ein wichtiges Anliegen der Deutschen Sportjugend (dsj).

Kinder sollen an Aktivitäten in den Bereichen Sport, Spiel, Kultur und Geselligkeit teilhaben können: So steht es im Starke-Familien-Gesetz. Foto: LSB NRW
Kinder sollen an Aktivitäten in den Bereichen Sport, Spiel, Kultur und Geselligkeit teilhaben können: So steht es im Starke-Familien-Gesetz. Foto: LSB NRW

Die dsj informiert darüber, dass mit dem Starke-Familien-Gesetz am 1. August 2019 Anpassungen im Bildung- und Teilhabepaket in Kraft getreten sind, die auch für Sportvereine Auswirkungen haben können. Die monatliche Leistung, die für die Bezahlung der monatlichen Sportvereinsbeiträge verwendet werden kann, ist von 10 auf nun 15 Euro erhöht worden (§ 34 Absatz 7 Satz 1 SGB XII). Und so steht es im Gesetz: „für die Teilnahme am sozialen und kulturellen Leben“ und zwar für „Aufwendungen, die entstehen im Zusammenhang mit der Teilnahme an Aktivitäten in den Bereichen Sport, Spiel, Kultur und Geselligkeit“ werden pauschal 15 Euro berücksichtigt. Sportvereine können (Neu-)Mitglieder auf die Erhöhung aufmerksam machen. 

Die bisherigen 10 Euro pro Monat reichen z.B. in Großstädten nicht aus, um einen Vereinsbeitrag zu begleichen. Die dsj hat sich daher gemeinsam mit Mitgliedsorganisationen im parlamentarischen Verfahren dafür eingesetzt, dass dieser erhöht wird. Die Verantwortung für die Umsetzung und Auszahlung haben die kommunalen Träger (Jobcenter und Sozialämter). Sie bestimmen, in welcher Form sie die Leistungen erbringen. Das führt aber auch dazu, dass unterschiedliche Modelle praktiziert werden und es keine landeseinheitlichen Regelungen oder den bundesweiten Überblick gibt. In einem neuen sogenannten Globalantrag wird anzugeben sein, ob man die Leistungen für die Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben in Anspruch nehmen möchte. Die Vereinsmitgliedschaft des Kindes muss nachgewiesen werden, es soll aber kein separater Antrag mehr zu stellen sein. Die 15 Euro werden als echte Pauschale gezahlt. Dies ist letztendlich der konsequente Versuch, Bürokratieaufwand für Eltern, Dienstleister und Verwaltung zu erleichtern. 

(Quelle: dsj)


  • Kinder sollen an Aktivitäten in den Bereichen Sport, Spiel, Kultur und Geselligkeit teilhaben können: So steht es im Starke-Familien-Gesetz. Foto: LSB NRW
    Kinder sollen an Aktivitäten in den Bereichen Sport, Spiel, Kultur und Geselligkeit teilhaben können: So steht es im Starke-Familien-Gesetz. Foto: LSB NRW