Lärmschutz sportfreundlich weiterentwickeln

Der DOSB hat den Beschluss des Bundeskabinetts begrüßt, das Bundes-Immissionsschutzgesetz kinderfreundlicher zu gestalten und Klagen gegen Geräusche von Spielplätzen zu erschweren.

Kinder dürfen beim Spielen laut sein. Foto: picture-alliance
Kinder dürfen beim Spielen laut sein. Foto: picture-alliance

Zugleich mahnte DOSB-Präsident Thomas Bach an, an dieser Stelle nicht Halt zu machen, sondern den Lärmschutz sport- und kinderfreundlich weiterzuentwickeln. So müssten Kindergeräusche – unabhängig davon, ob sie auf einem Sportplatz, auf einem Bolzplatz oder in einem Kindergarten entstehen – akzeptiert werden und dürften nicht Anlass zur Nutzungseinschränkung dieser Orte sein. Zudem forderte Bach eine Novellierung der Sportanlagenlärmschutzverordnung (SALVO).

„Es ist zu beobachten, dass die Umsetzung der SALVO dazu führt, dass Sportanlagen an den Rand von Städten und Gemeinden gedrängt werden, obwohl Sport den Zusammenhalt unserer Gesellschaft wie keine andere Freizeitbeschäftigung stärkt. 27,5 Millionen Mitglieder in 91.000 deutschen Sportvereinen tragen maßgeblich zum Pulsschlag dieses Landes bei“, sagte Bach in Frankfurt am Main. Der DOSB-Präsident hatte das Thema Sport und Lärm auch in der vergangenen Woche bei einem Gespräch mit Bundesumweltminister Norbert Röttgen erörtert.

Das DOSB-Präsidum verabschiedete hierzu bereits in seiner Januar-Sitzung eine Erklärung mit folgendem Wortlaut: „Das Präsidium des Deutschen Olympischen Sportbundes (DOSB) tritt für mehr Kinderrechte im öffentlichen Leben ein, insbesondere bei Spiel, Sport und Bewegung. Daher begrüßt es die Initiative der Bundesregierung, das Bundesimmissionsschutzgesetz kinderfreundlich weiterzuentwickeln, und mahnt zugleich weitere sportfreundlichere Regelungen an. Es unterstützt die angestrebte Privilegierung von Geräuscheinwirkungen, die durch Kinder in Kindertageseinrichtungen, auf Spielplätzen oder in ähnlichen Einrichtungen wie beispielsweise auf Ballspielplätzen hervorgerufen werden. Geräusche spielender Kinder darf nicht länger mit Industrie- oder Verkehrslärm gleich gesetzt werden!

Wir beobachten mit Sorge die zunehmenden lärmrechtlichen Auseinandersetzungen in Deutschland und die erfolgreichen Klagen gegen Sportvereine oder andere Eigentümer von Sportanlagen. Immer häufiger wird der Trainings- und Wettkampfbetrieb durch immissionsrechtliche Anforderungen eingeschränkt. Der über viele Jahre bewährte Interessenausgleich zwischen einem angemessenen Lärmschutz und einem wohnortnahen Sport muss sich auch zukünftig am Gemeinwohl orientieren und nicht an den Interessen Einzelner.

Die aktuelle Initiative auf Erweiterung des Bundesimmissionsschutzgesetzes kann jedoch nur ein erster Schritt sein, denn auch in anderen Bereichen des Immissionsschutzes besteht ein hoher Handlungsbedarf für sportfreundlichere Regelungen.“


  • Kinder dürfen beim Spielen laut sein. Foto: picture-alliance
    Kinder dürfen beim Spielen laut sein. Foto: picture-alliance