LSB Sachsen: Sport im Forst nach klaren Regeln

Der Landessportbund Sachsen und Sachsenforst haben die abgeschlossene Rahmenvereinbarung zu Sportveranstaltungen im sächsischen Staatswald um weitere drei Jahre verlängert.

Der LSB Sachsen kann auch weiterhin Sportveranstaltungen im sächsischen Staatswald durchführen. Foto: picture-alliance
Der LSB Sachsen kann auch weiterhin Sportveranstaltungen im sächsischen Staatswald durchführen. Foto: picture-alliance

„Da Sportveranstaltungen bei uns im Staatswald auch weiterhin zunehmen werden, ist es für uns und unsere Partner gleichermaßen wichtig, dass wir über vernünftige Spielregeln im Wald verfügen. Ich freue mich daher, dass wir unsere außerordentlich gute Zusammenarbeit mit dem Landessportbund Sachsen in den nächsten drei Jahren auf Grundlage dieser Rahmenvereinbarung fortsetzen können", so der stellvertretende Geschäftsführer von Sachsenforst, Hartmut Biele. Die Rahmenvereinbarung war mit Wirkung zum 1. Juni 2008 erstmals abgeschlossen worden.

„Der Wald bietet für unsere Sportvereine und ihre Mitglieder die Möglichkeit, die gesundheitlich und gesellschaftlich positiven Effekte des Sports mit den positiven Wirkungen von Naturerfahrung und Walderlebnis zu verbinden. Eine intensive Zusammenarbeit zwischen dem organisierten Sport und dem Forstbereich kommt sowohl dem Sport als auch dem Wald zugute. Wir wollen, dass unsere Sportveranstaltungen naturverträglich sind und Nutzung und Schutz des Waldes dabei ausbalanciert werden, hierfür ist die Rahmenvereinbarung eine solide Basis", so die Vizepräsidentin des Landessportbundes Sachsen, Petra Tzschoppe.

Die Rahmenvereinbarung, die zwischen Sportverband und Sachsenforst existiert, regelt die Zusammenarbeit bei der Vorbereitung und Durchführung organisierter Sportveranstaltungen im sächsischen Staatswald. Mit dem Abschluss dieser Rahmenvereinbarung soll nun vor allem die Effektivität dieser Abläufe verbessert werden. Nur wer organisierte Sportveranstaltungen fristgerecht anmeldet und abstimmt, macht eine gezielte Lenkung und vor allem eine Konfliktminderung möglich. Konflikte im Zuge einer Sportveranstaltung können immer dann auftreten, wenn ihr beispielsweise andere Veranstaltungen, forstbetriebliche Maßnahmen oder aber auch Naturschutzbelange entgegenstehen.

Naturverträgliche gemeinnützige Breitensportveranstaltungen, die der Gesunderhaltung der Bevölkerung dienen, sind weiterhin entgeltfrei. Entgelte werden beispielsweise für Sportveranstaltungen mit erhöhtem Abstimmungs- und Organisationsaufwand erhoben. Die Durchführung organisierter Sportveranstaltungen setzt immer eine naturschutz- und forstrechtliche Erlaubnisfähigkeit voraus.

Biele und Tzschoppe sind sich einig, dass sich in den vergangenen Jahren eine vertrauensvolle und partnerschaftliche Zusammenarbeit entwickelt hat und naturverträgliche Sportveranstaltungen mit einer nachhaltigen und multifunktionalen Forstwirtschaft in Einklang gebracht werden können.

(Quelle: LSB Sachsen)


  • Der LSB Sachsen kann auch weiterhin Sportveranstaltungen im sächsischen Staatswald durchführen. Foto: picture-alliance
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