Mehr Kompetenzen für die Job-Center – Hoffnung für Sportorganisationen

Die Job-Center zur Betreuung von Arbeitsuchenden werden mit mehr Kompetenzen ausgestattet. Die Arbeitsgemeinschaften (ARGE) können künftig selbst über die Verwendung der Finanzen und des Personals entscheiden.

Die Vereinbarung diene den arbeitssuchenden Menschen im Lande, die davon durch eine bessere Betreuung und Vermittlung profitieren werden, erklärte Bundeswirtschaftsminister Wolfgang Clement zur Unterzeichnung der Rahmenvereinbarung. Vorrangiges Ziel der am 1. August unterzeichneten "Weiterentwicklung der Zusammenarbeit in den Arbeitsgemeinschaften" ist die Stärkung der Handlungsfähigkeit der ARGE. "Reibungsverluste und Kompetenzgerangel in den Arbeitsgemeinschaften müssen ausgeschlossen werden, so dass sich alle Beteiligten ganz auf ihre Hauptaufgaben, das heißt auf die Arbeitssuchenden, konzentrieren können", unterstrich Wolfgang Clement die Notwendigkeit der Vereinbarung. Ein wichtiger Aspekt ist hierbei vor allem eine Dezentralisierung der Arbeitsvermittlung. "Wir brauchen für unsere gemeinsame Arbeit klare Verantwortlichkeiten vor Ort. Denn dort - weder in Berlin noch in Nürnberg -, sondern in der unmittelbaren Begegnung mit den Arbeitslosen, müssen die notwendigen Entscheidungen gefällt werden", fügte der Minister hinzu. 

 

Mehr Handlungsspielraum für Job-Center vor Ort

 

Neben dem Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit und der Bundesagentur für Arbeit (BA) waren auch der Deutschen Städte- und Gemeindebund sowie der Deutschen Städtetag an der Entwicklung des Dokuments beteiligt. Münchens Oberbürgermeister Christian Ude bezeichnete die Rahmenvereinbarung als "ein äußerst erfreuliches Ereignis." Er hob die größeren Handlungsspielräume, die sich für die Kommunen aus der Regelung ergäben hervor.

 

Im Einzelnen verwies Bundesminister Clement auf drei Punkte: Zum einen erhielten künftig die Geschäftsführer der Arbeitsgemeinschaften vor Ort die Entscheidungskompetenz im operativen Geschäft sowie eine vollständige Weisungsbefugnis. Darüber hinaus würden in den Trägerversammlungen klare Mehrheitsverhältnisse zugunsten der Kommunen geschaffen. Außerdem bleibe die Bundesagentur für Arbeit weiterhin für die Gewährleistungsverantwortung für die soziale Grundsicherung zuständig.

 

Sportorganisationen können auf Unterstützung hoffen

 

Die Rahmenvereinbarung ist ein weiterer Schritt, die Arbeitsgrundlagen der ARGE sicher zu stellen. Bei der Schaffung von Zusatzjobs im Rahmen von Hartz IV stießen interessierte Sportorganisationen oft auf Informationsdefizite und ungeklärte Strukturen in den ARGE. In einer DSB-Umfrage zum Stand der Umsetzung von Hartz IV, durchgeführt im März 2005 klagten die Mitgliedsorganisationen deshalb unter anderem, dass die ARGE derzeit mehr mit dem organisatorischen Umbauprozess als mit der inhaltlichen Ausgestaltung der Fördermöglichkeiten beschäftigt seien. Mit der Rahmenvereinbarung gehört dieses Kompetenzgerangel der Vergangenheit an. Sportorganisationen können von nun an auf aktivere Unterstützung ihrer Engagementbereitschaft hoffen.

BA bleibt verantwortlich für die Grundsicherung

 

Da die Mittel, über die die Kommunen künftig verfügen können, weiterhin vom Bund bereitgestellt werden, bleibt auch in Zukunft die Bundesbehörde verantwortlich für deren korrekte Verwendung. Der Bund könne nicht auf seine generellen Aufsichten verzichten, verdeutlichte Clement. Christian Ude begrüßte "dass sich der Bund zu seiner Finanzverantwortung bekennt." In diesem Zusammenhang wurde vereinbart, dass die Arbeitsgemeinschaften Mindeststandards zur Leistungserbringung annehmen, deren Voraussetzungen und Inhalte mit der kommunalen Seite abgestimmt werden. Die ARGE führen jeweils ein Controlling durch, um nicht zuletzt ihre Leistungen vergleichen zu können. "Das ist moderne Steuerung," so der Minister.

 

Zum Download:

<typolist>

Rahmenvereinbarung zwischen dem Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit, der Bundesagentur für Arbeit und kommunalen Spitzenverbänden zur Weiterentwicklung der Grundsätze der Zusammenarbeit der Träger der Grundsicherung in den Arbeitsgemeinschaften gemäß § 44b SGB II (PDF 31KB)

</typolist>