„Menschen, die sich engagieren, haben Anspruch auf den Schutz der Solidargemeinschaft"

Die Bundesrepublik hat am 30. Juni den Entwurf eines Gesetzes zur Verbesserung des unfall­ver­sicherungs­recht­lichen Schutzes der bürger­schaftlich enga­gierten Menschen beschlossen und in den Bundes­tag eingebracht. Ziel war es, mehr ehren­amtlich Engagierte als bisher in den Schutz der Unfall­ver­sicherung einzu­be­ziehen. Dazu sollen ab 1. Januar 2005 erstmalig auch Vorstände von Sport­verbänden und –vereinen gehören. DSB PRESSE richtete vier Fragen an den Experten für Versicherungs­fragen und Direktor des Landes­sport­bundes Berlin, Norbert Skowronek, gleichzeitig Vorstands­mitglied der Ver­waltungs-Berufs­genossen­schaft (VBG).

LSB-Präsi­dent Nor­bert Skow­ro­nek (Foto: LSB Berlin)
LSB-Präsi­dent Nor­bert Skow­ro­nek (Foto: LSB Berlin)

Stichwort: Versicherungsschutz im Ehrenamt, vier Fragen an VBG-Vorstandsmitglied Norbert Skowronek

 

   Welche Vorteile bietet der gesetzliche Unfallversicherungsschutz?

Norbert Skowronek: Die gesetzliche Unfallversicherung bringt für die Versicherten erhebliche Vorteile mit sich. Das Leistungsspektrum der Berufsgenossenschaften reicht von der Heilbehandlung über die Rehabilitation bis hin zu Rentenleistungen an den Versicherten und seine Hinterbliebenen, sofern ein Unfall während seiner ehrenamtlichen Tätigkeit eintritt. Damit besteht ein umfassender Schutz gegen Unfallrisiken, den kein anderes gesetzliches oder privates Versicherungssystem in dieser Form bieten kann. Hinzu kommt, dass die Ansprüche der Versicherten verschuldensunabhängig sind. Langwierige Streitverfahren, die gerade aus Versicherungsverfahren gut bekannt sind, werden so im Interesse der Ehrenamtlichen vermieden.

 

   Welche Gruppen von ehrenamtlich bzw. bürgerschaftlich Engagierten sind bereits heute unfallversichert?

Norbert Skowronek: Schon bisher sind Ehrenamtliche in Wohlfahrtsverbänden wie der Caritas oder der Diakonie, aber auch in neuen Formen in der Aids-Hilfe etwa oder in der Hospizbewegung berufsunfallversichert. Im Gesundheitsdienst und der Wohlfahrtspflege besteht damit schon nach geltendem Recht vergleichsweise umfassender Unfallschutz. Wer sich im Kernbereich der Kirchen engagiert, steht ebenfalls unter Unfallversicherungsschutz, z. B. das Mitglied im Kirchenvorstand oder der Ministrant. Auch im kommunalen Bereich sind bereits jetzt 1,7 Millionen Ehrenamtliche versichert, Schöffen bei Gericht, Kommunalpolitiker, aber auch Schülerlotsen. Schließlich sind die Aktiven in Rettungsorganisationen, also in der Freiwilligen Feuerwehr, beim Roten Kreuz und in der Deutschen Lebensrettungsgesellschaft versichert. Einzige Ausnahme waren bisher die Vorstände unserer Sportverbände und –vereine. Ihnen wurde durch das SGB VII sogar der Unfallversicherungsschutz verboten.

 

   Wer ist künftig im Sport versichert?

Norbert Skowronek: Nach der derzeitigen Praxis kommt zwar der im Sportverein tätige Übungsleiter in den Genuss der gesetzlichen Unfallversicherung. Sein Sportwart, Abteilungsleiter oder Vereinsvorsitzender wird dagegen gesetzlich von dieser Sicherungsleistung ausgeschlossen. Das hat der Deutsche Sportbund, das haben wir, gegenüber der Politik jahrelang bitter beklagt. Mit der jetzt vorgesehenen Änderung wird diesem Missstand abgeholfen. Künftig sollen sich alle gewählten Ehrenamtsträger in gemeinnützigen Verbänden und Vereinen freiwillig versichern dürfen, z. B. Vorsitzende, Kassenprüfer und Abteilungsvorstände. Menschen, die sich in Ehrenämtern über das übliche Maß hinaus in unseren Sportorganisationen engagieren, sollen Anspruch auf den Schutz der Solidargemeinschaft haben. Dem wurde durch diesen Gesetzesentwurf Rechnung getragen.

 

   Wie groß ist die Zahl der im Sport ehrenamtlich Tätigen, die in den Genuss der neuen gesetzlichen Regelung kommen können?

Norbert Skowronek: Im Bereich des Sports kann die Zahl der gewählten Ehrenamtsträger in Verbänden und Vereinen auf ca. 700.000 geschätzt werden. Wir gehen davon aus, dass viele Vorstände diese Gelegenheit nutzen werden, denn im Falle eines schweren Unfalls anlässlich ihrer ehrenamtlichen Tätigkeit geraten sie dann nicht mehr mit ihrer Familie in eine Notsituation, die existenziell sein kann.


  • LSB-Präsi­dent Nor­bert Skow­ro­nek (Foto: LSB Berlin)
    LSB-Präsi­dent Nor­bert Skow­ro­nek (Foto: LSB Berlin)