Muss gezahlt werden, wenn Sportler den Wald nutzen?

Die Wegebenutzungs-Anweisung des Landes Baden-Württemberg sieht fünf Cent je Kilometer und Teilnehmer für die Nutzung von Waldwegen vor und sorgte damit für Verwirrung.

Waldnutzungsentgelte sorgen in Baden-Württemberg für Diskussionen. Copyright: picture-alliance
Waldnutzungsentgelte sorgen in Baden-Württemberg für Diskussionen. Copyright: picture-alliance

Jeder darf den Wald zum Zweck der Erholung betreten“, erklärte Minister Peter Hauk in einem Gespräch mit dem Landessportverband Baden-Württemberg (LSV). Die Vertreter des LSV und der Minister waren im Stuttgarter Landtag zusammengekommen, um Missverständnisse zu beseitigen, die durch eine Änderung der Wegebenutzungs-Anweisung durch das Ministerium für Ernährung und ländlichen Raum am 19. Februar 2007 sowie verschiedene Presseberichte entstanden waren. 

Die Anweisung sieht als Orientierungsgröße für die Erhebung eines Entgelts fünf Cent je Kilometer und Teilnehmer für die Nutzung von Waldwegen vor. Hintergrund für die Änderung sei die Zunahme von Großveranstaltungen im Wald und die damit verbundenen Probleme hinsichtlich Schadensbegrenzung, Müllbeseitigung und Verkehrssicherungspflicht. Nach Aussage des Ministers wird mit der Änderung keine neue Regelung geschaffen, sondern den Forstbehörden ein Orientierungsmaßstab an die Hand gegeben - für organisierte Großveranstaltungen. Im Zuge der Umsetzung kam es zu Irritationen: einem Verein war nach einem Wandertag eine Rechnung von über 1.130,00 Euro für die Benutzung der Waldwege zugestellt worden. 

Dies sei nicht Sinn und Zweck der Anweisung stellte Hauk klar. Das Recht, dass jedermann den Wald zum Zweck der Erholung betreten (und auf geeigneten Wegen mit dem Fahrrad befahren) darf, besteht unverändert. Das Entgelt diene ausschließlich als Orientierungsgröße bei organisierten Veranstaltungen. Hauk sicherte dem LSV zu, auf eine entsprechende Anwendung der Wegebenutzungs-Anweisung zu achten und explizit darauf hinzuweisen, dass der Orientierungsbetrag von fünf Cent je Kilometer und Teilnehmer ausschließlich für organisierte Veranstaltungen gilt, die einen kommerziellen Hintergrund haben oder größere Aufwendungen verursachen. Ziel des Ministeriums sei es, Menschen in den Wald und nicht aus dem Wald zu bringen. Nur wer den Wald kennt, übernimmt die Verantwortung dafür diesen zu schützen.

Der Präsident des LSV, Dieter Schmidt-Volkmar, äußerte sich zufrieden mit dem Ergebnis: „So können die Sportvereine und -verbände den Wald in Baden-Württemberg auch weiterhin, unter Berücksichtigung der Schutz- und Erholungsfunktion, nutzen. Dies nehmen wir erleichtert zur Kenntnis. Gerade unsere Sportfachverbände wie Ski, Rad, Leichtathletik, Turnen und Pferdesportverbände leisten in Baden-Württemberg mit ihren vielseitigen Angeboten in der Natur einen unverzichtbaren Beitrag zur Gesunderhaltung der Bevölkerung.“


  • Waldnutzungsentgelte sorgen in Baden-Württemberg für Diskussionen. Copyright: picture-alliance
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