Die Themen des
DOSB
sind so vielfältig wie Sportdeutschland. Unsere Sportwelten geben einen ersten Überblick in
verschiedene Schwerpunkte und Angebote.
Die hessischen Sportorganisationen. Landessportbund und Sportjugend, haben eine ergänzte, eigene Mustervereinbarung zum Bundeskinderschutzgesetz veröffentlicht.
Nach Inkrafttreten der Neufassung des „Bundeskinderschutzgesetzes“ Anfang 2012 ist es in Hessen nicht möglich gewesen auf Landesebene verbindliche Regelungen zu treffen, wie § 72a im Sport umzusetzen ist. Es gibt jedoch einen Vorschlag, den die kommunalen Spitzenverbände und der Hessische Jugendring ausgearbeitet haben. Die hessischen Sportorganisationen haben inzwischen eine ergänzte, eigene Mustervereinbarung veröffentlicht. Insbesondere das Prüfschema für die Vorlage eines erweiterten Führungszeugnisses für neben- und ehrenamtliche Personen im Sport, ist an die Gegebenheiten im Sport angepasst. Sie empfehlen den Vertretern der Sportkreise und ihrer Sportvereine in den Verhandlungen mit den Jugendämtern auf Kreisebene diese Vorlage zu nutzen. In Einzelfällen können die Sportkreise auch Unterstützung durch fachkundige Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen im Landessportbund Hessen (lsbh) und bei der Sportjugend Hessen erhalten.
Der lsbh hatte bereits 2012 erste verbandsinterne Präventionsmaßnahmen festgelegt. Das Thema „Kindeswohlgefährdung“ wurde in alle Ausbildungskonzeptionen für DOSB-Lizenzen (ÜL, JL, Vereinsmanager) integriert. Von allen vom Landessportbund Hessen und der Sportjugend Hessen lizenzierten Personen wird bei der Lizenzneuausstellung und -verlängerung gefordert, dass sie sich inhaltlich mit dem Verhaltenskodex beschäftigen und diesen unterschrieben beim Landessportbund Hessen einreichen. Bei dem Sportbundtag des Landesportbundes Hessen im Herbst 2012 hat dieser zudem beschlossen, das Thema in die Satzung des lsbh und die Ausbildungsordnung aufzunehmen. Dem sind einige hessische Fachverbände gefolgt und haben diese Regelungen inzwischen auch übernommen.
Detaillierte Informationen sowie die Mustervereinbarung sind hier zu finden.
(Quelle: LSB Hessen)
Der LSB Hessen hat Präventionsmaßnahmen festgelegt, die Kinder vor Missbrauch schützen sollen. Foto: picture-alliance
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