Josef Klenner betonte in seiner Rede im Alpinen Museum des DAV: „Es ist für den Deutschen Alpenverein eine große Ehre, als erster Verband nach der Novellierung des Gesetzes im Jahr 2002 die Anerkennung nach § 59 Bundesnaturschutzgesetz zu erhalten. Wir sehen dies als Anerkennung unseres Bemühens, die Naturnutzung und die Belange des Naturschutzes in Einklang zu bringen.“
2002 wurde das Naturschutzrecht mit dem neuen Bundesnaturschutzgesetz umfassend modernisiert und löste das bis dahin geltende, zum Teil noch aus dem Jahr 1976 stammende Regelwerk ab. Wichtigste Neuerung aus Sicht des DAV ist die im Gesetz getroffene Feststellung, dass der Schutz der Natur und die Nutzung der Natur für Sport und Erholung keine Gegensätze sind. Damit sieht sich der Alpenverein auch in seiner bisherigen Arbeit bestätigt. So formuliert das Gesetz auch eine Position, die der Alpenverein seit langen Jahren vertritt und zu seinem Motto gemacht hat: „Natur und Landschaft sind so zu schützen, dass ihr Erholungswert auf Dauer gesichert ist.“
Das neue Gesetz sieht vor, dass nicht nur altruistische Naturschutzverbände anerkannt werden können. Vielmehr steht das Verfahren nun auch Verbänden offen, die neben dem Naturschutz die natur- und landschaftsverträgliche Sportausübung als Schwerpunkt ihrer Tätigkeit sehen. Dass der DAV diese Anforderungen des Gesetzes in besonderer Weise erfüllt, beweisen die zahlreichen praktischen Beispiele der Vereinsarbeit:
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Im Bereich Klettern und Naturschutz erarbeitet der DAV Kletterkonzeptionen für die deutschen Mittelgebirge, die sowohl die Interessen des Naturschutzes als auch des Klettersports gleichrangig berücksichtigen. Durch diese Kletterkonzeptionen ist es fast immer geglückt, Klettern in den Regionen dauerhaft zu ermöglich und die Naturräume nachhaltig zu schützen.
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Mit dem Projekt „Skibergsteigen umweltfreundlich“ werden im gesamten bayerischen Alpenraum alle Skitourenrouten erfasst und bewertet. Nur so können notwendige Lenkungsmaßnahmen ergriffen werden, um gefährdete Bereiche zu schützen und Ausgleichsflächen für die Natur zu schaffen.
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Darüber hinaus engagiert sich der Alpenverein auch seit Jahren als altruistischer Naturschutzverband:
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Seit über 20 Jahren werden gemeinsam mit dem bayerischen Landwirtschaftsministerium Hochlagenaufforstungen in den bayerischen Alpen durchgeführt. In dieser Zeit haben die freiwilligen Helfer des DAV über 800.000 Bäume neu gepflanzt.
Gemeinsam mit dem Landesverbund für Vogelschutz finden seit zehn Jahren Horstbewachungen in den deutschen Mittelgebirgen statt, damit sich die Wanderfalkenpopulation auch in Deutschland wieder erholen kann.
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Durch die Anerkennung hat der DAV in Zukunft die Möglichkeit, zu naturschutzrechtlichen Verfahren Stellung zu beziehen. Entsprechend den in seiner Satzung verankerten Zielen wird er sich dabei auf Verfahren konzentrieren, die den Bergsport, die Alpen und Mittelgebirge betreffen. Zudem kann er - als Anwalt der Alpen - nach § 61 BNatSchG bei Eingriffen in die Natur den Klageweg beschreiten. Die Ausrichtung und die Arbeitsschwerpunkte des DAV werden sich durch die Anerkennung nicht verschieben. Neben dem Naturschutz wird die natur- und landschaftsverträgliche Ausübung des Bergsports nach wie vor die Kernaktivität des DAV sein.