Neue Zentrale Hinweisstelle & Ad-hoc-Ethik-Kommission

Zum 1. Januar 2023 nehmen die beiden Stellen ihre Arbeit auf und stehen dem DOSB sowie allen Mitgliedsorganisationen in ihrer Arbeit unterstützend zur Seite. Alle wichtigen Fragen und Antworten auf einen Blick.

Die Geschäftsstelle des DOSB in der Otto-Fleck-Schneise. Foto: bewahrediezeit
Die Geschäftsstelle des DOSB in der Otto-Fleck-Schneise. Foto: bewahrediezeit

1. Wieso wurden die Zentrale Hinweisstelle und die Ad-hoc-Ethik-Kommission geschaffen?

Die neue Hinweisstelle schafft eine zentrale Einheit im organisierten Sport, die insbesondere auch von denjenigen Verbänden genutzt werden kann und sollte, die bisher keine eigene Anlaufstelle besitzen. Sie bietet die Vorteile einer Ombudsstelle, z.B. durch die Besetzung mit Berufsgeheimnisträger*innen und soll die Abgabe einer Meldung für eine Person erleichtern. Im Zentrum steht dabei immer die hinweisgebende Person, der es so einfach wie möglich gemacht werden soll, Meldungen und Hinweise abzugeben. Dabei hilft eine zentrale Anlaufstelle.

Die Ad-hoc-Ethik-Kommission wurde ebenfalls vordergründig geschaffen für die Verbände, die bislang keine eigene Kommission oder Good Governance Beauftragte*n besitzen. Zudem sollte die Ad-hoc-Ethik-Kommission bei der Besorgnis der Befangenheit / Interessenkonflikte eingeschaltet werden oder wenn der hinweisgebenden Person das Vertrauen in die bestehende Ethik-Kommission bzw. den*die Good Governance-Beauftragte*n des zuständigen Verbandes fehlt.

2. Wofür sind die Stelle und die Kommission zuständig?

Die Zentrale Hinweisstelle dient allen Mitarbeitenden (hauptamtliche, ehrenamtliche oder Honorarkräfte), Mitgliedern, Athlet*innen und weiteren Stakeholdern der Verbände, die sich dem System angeschlossen haben, sowie außenstehenden Dritten („Hinweisgeber*in“) als Anlaufstelle.

Diese können sich mit Hinweisen zu möglichen Rechts-, Compliance- bzw. Integritäts-Verstößen durch Mitarbeitende des Verbandes an die Zentrale Hinweisstelle wenden. Die Stelle befasst sich mit Verstößen gegen geltendes Recht oder verbandsinterne Regelungen.

Bei konkreten Hinweisen erfolgt die Weiterleitung an die*den Good Governance-Beauftragte*n bzw. die Ethik-Kommission des betroffenen Verbandes. Wenn der*die Hinweisgeber*in die Besorgnis der Befangenheit der*des Good Governance-Beauftragte*n bzw. der Ethik-Kommission des Verbandes darlegt oder die Zentrale Hinweisstelle eine solche erkennt bzw. bei fehlenden Strukturen, leitet die Zentrale Hinweisstelle die Hinweise an eine Ad-hoc-Ethik-Kommission weiter.

  • Betrifft der Hinweis eine Meldung zu Dopingmaßnahmen, erfolgt eine Weitergabe an die NADA.
  • Bei Hinweisen im Themenbereich der Wettbewerbsmanipulation, wird der Hinweis an die „Meldestelle Sportmanipulation“ und/oder an die zuständige Ansprechperson im Verband weitergegeben.
  • Hinweise zu interpersonaler Gewalt werden an den*die zuständige*n PSG-Beauftragte*n im jeweiligen Verband oder an entsprechende Ansprech- und Anlaufstellen übermittelt.

Alle Weitergaben erfolgen nur nach Zustimmung des*der Hinweisgebers*in.

3. Welchen Mehrwert bieten sie für die Mitgliedsorganisationen des DOSB?

Mit der Zentralen Hinweisstelle und der Ad-hoc-Ethik-Kommission werden die bestehenden Good Governance-Systeme der Mitgliedsorganisationen ergänzt und gestärkt. Somit können die Verbände die Vorteile nutzen, die eine Ombudsstelle bietet.

Für hinweisgebende Personen wird u.a. die Meldemöglichkeit erweitert z.B. durch die Abgabe von Hinweisen über ein internetbasiertes Meldesystem.

Zudem werden durch die Schaffung der Hinweisstelle und der Ad-hoc-Ethik-Kommission die Anforderungen berücksichtigt, die das aktuell im Gesetzgebungsverfahren befindliche Hinweisgeberschutzgesetz vorsieht.

4. Wer betreut die Zentrale Hinweisstelle?

Die Betreuung der Zentralen Hinweisstelle wurde im Oktober/November dieses Jahres per Ausschreibungsverfahren vergeben.

Den Zuschlag erhielt die Kanzlei HEUKING · VON COELLN Rechtsanwälte mit Sitz in Düsseldorf. Die Kanzlei ist bereits für verschiedene Unternehmen als Ombudsperson tätig. Als Ansprechpersonen stehen die beiden Fachanwälte für Strafrecht Frau Dr. Sibylle von Coelln und Herr Christian Heuking zur Verfügung. Frau von Coelln ist zudem die Vorstandsvorsitzende der German Ombudsman Association – Vereinigung deutscher Vertrauensanwälte e.V.

Die Kanzlei wird per Telefon, E-Mail, Post und digitalem Meldekanal erreichbar sein.

5. Wer ist Teil der Ad-hoc-Ethik-Kommission?

Die Ad-hoc-Ethik-Kommission ist darauf angewiesen, dass die gegenüber dem DOSB benannten Good Governance-Beauftragten/Mitglieder der Ethik-Kommission der DOSB Mitgliedsorganisationen ihre Bereitschaft zur Mitarbeit erklären.  

Bei einem konkreten Bedarf wird die ad-hoc-Ethik-Kommission dann aus dem Pool der Personen, die sich zur Mitarbeit bereit erklärt haben, nach einem festgelegten Geschäftsverteilungsplan berufen. Gesetzt ist, dass in der Ad-hoc-Ethik-Kommission mindestens ein*e Volljurist*in vertreten sein muss. Zudem dürfen nicht alle Mitglieder dasselbe Geschlecht besitzen.

6. Wie unterscheiden sich die Stellen von bestehenden Strukturen / Angeboten?

Die Zentrale Hinweisstelle und die Ad-hoc-Ethik-Kommission ergänzen und stärken bestehende Strukturen aus den Mitgliedsorganisationen. Es werden durch die Schaffung dieser Stellen keine vorhandenen Angebote ersetzt. Die Zentrale Hinweisstelle dient als Hilfsangebot für hinweisgebende Personen, wenn diese sich unsicher sein sollten, an welche Stelle sie sich richten können.

(Quelle: DOSB)


  • Die Geschäftsstelle des DOSB in der Otto-Fleck-Schneise. Foto: bewahrediezeit
    Die Geschäftsstelle des DOSB in der Otto-Fleck-Schneise. Foto: bewahrediezeit