Neuerungen im Abkommen zwischen DOSB und der Bundespolizei

Die Rahmenvereinbarung zwischen DOSB und Bundespolizei zur Ausbildung von Übungsleiter/innen im Sport wurde kürzlich aktualisiert.

Beamte der Bundespolizei können sich zum Übungsleiter ausbilden lassen. Copyright: picture-alliance
Beamte der Bundespolizei können sich zum Übungsleiter ausbilden lassen. Copyright: picture-alliance

Die Bundespolizeiakademie Lübeck ist als zentrale Fortbildungsstätte der Bundespolizei u.a. für die Ausbildung (in der Bundespolizei: Verwendungslehrgang) und Fortbildung (in der Bundespolizei: Anpassungslehrgang) von Bundespolizeibeamt/innen zu Übungsleiter/innen im Sport zuständig.

Durchführende Organisationseinheit an der Bundespolizeiakademie Lübeck ist die Fachgruppe Polizeitraining, die ihr Fortbildungsangebot stets an die Rahmenrichtlinien des DOSB für die Aus- und Fortbildung von Übungsleiter/innen im Sport anpasst.

Für die Aus- und Fortbildung von Übungsleiter/innen im Sport stehen der Fachgruppe Polizeitraining ausgewählte und durch den DOSB qualifizierte Diplom- Sportlehrer/innen, Diplom-Trainer/innen, Trainer/innen und Fachlehrkräfte zur Verfügung, die ihr Wissen durch stetige Fortbildung auf dem aktuellem Stand der Sportwissenschaft halten.

Die Aus- und Fortbildung von Übungsleiter/innen findet in mehrwöchigen Lehrgängen in zeitlich zusammenhängender Form an der Bundespolizeiakademie Lübeck statt. Die entsprechenden Ausbildungspläne dieser Lehrgänge liegen dem DOSB vor. Ggf. anstehende Änderungen werden in enger Abstimmung mit dem Ressort Bildung und Olympische Erziehung im DOSB erfolgen.

In diesem Zusammenhang erkennt der DOSB folgende Verwendungslehrgänge der Bundespolizei mit entsprechenden Lizenzen des DOSB an:

Der bei der Bundespolizei durchgeführte „Verwendungslehrgang zum Sportleiter“ findet seine Äquivalenz in der DOSB-Lizenz  Übungsleiter/in C Breitensport (sportartübergreifend).

Zudem findet der bei der Bundespolizei durchgeführte „Verwendungslehrgang zum Sportleiter Prävention“ seine Entsprechung in der DOSB-Lizenz Übungsleiter/in B „Sport in der Prävention“.

Teilnehmer/innen, die die o.a. Lehrgänge erfolgreich absolviert haben, erhalten zum Lehrgangsende eine Bescheinigung zur Vorlage beim zuständigen Landessportbund. Der Deutsche Olympische Sportbund spricht sich dafür aus, dass die Landessportbünde daraufhin dem Lehrgangsabsolventen bei Prüfung der weiteren Kriterien (Mitgliedschaft und praktische Tätigkeit als Übungsleiter/in in einem Verein) die entsprechende DOSB-Lizenz ausstellen. Der Bundespolizeiakademie ist bekannt, dass die Landessportbünde hierüber in alleiniger Zuständigkeit entscheiden.

Die Sportleiter/innen der Bundespolizei absolvieren aus dienstlichen Gründen regelmäßig eine Fortbildung; der DOSB spricht sich gegenüber den Landessportbünden dafür aus, für die Verlängerung der DOSB-Lizenz der Bundespolizei-Sportleiter/innen das Verfahren für die Lizenzverlängerung der Übungsleiter/innen analog anzuwenden. Die Bescheinigung über die erfolgreiche Übungsleiter/innen-Fortbildung durch die Bundespolizei wird in diesem Fall dem jeweiligen Landessportbund vorgelegt, der die Verlängerung der Gültigkeitsdauer auf der Lizenz vermerkt.


  • Beamte der Bundespolizei können sich zum Übungsleiter ausbilden lassen. Copyright: picture-alliance
    Beamte der Bundespolizei können sich zum Übungsleiter ausbilden lassen. Copyright: picture-alliance