NOK-Hauptversammlung am 3. November 2002 in Nürnberg

Wahlen persönlicher Mitglieder und des Präsidiums stehen auf der satzungsgemäß im Jahr der Olympischen Winterspiele anberaumten NOK-Hauptversammlung.

Wahlen persönlicher Mitglieder und des Präsidiums

Am 3. November 2002 findet - satzungsgemäß im Jahr der Olympischen Winterspiele - im Rathaus in Nürnberg die Hauptversammlung des Nationalen Olympischen Komitees (NOK) statt. Das Presseakkreditierungsverfahren wird im Herbst rechtzeitig eingeleitet. Die Hauptversammlung ist neben der Mitgliederversammlung und dem Präsidium eines von drei Organen des NOK.

 

Zusammensetzung der Hauptversammlung: In der Hauptversammlung kommen alle Mitglieder des NOK zusammen. Es sind dies je ein Vertreter der deutschen olympischen Sportfachverbände, die Mitglieder des Präsidiums, die deutschen Mitglieder des IOC, der Präsident des DSB, die Persönlichen Mitglieder, der Ehrenpräsident, die Ehrenmitglieder und die Mitglieder des Ältestenrates.

 

Die olympischen Sportfachverbände benennen ihre Vertreter und deren Stellvertreter schon vor der Hauptversammlung. Sie werden für die Dauer von grundsätzlich einer Amtszeit benannt, können aber jederzeit abberufen und ersetzt werden. Die Gesamtzahl der Persönlichen Mitglieder darf jene der Vertreter der Olympischen Fachverbände nicht übersteigen.

 

Aufgabe der Hauptversammlung ist es u.a. das Präsidium zu entlasten und – für die Dauer von vier Jahren - ein neues zu wählen. Die Hauptversammlung wählt auch die Persönlichen Mitglieder für jeweils vier Jahre sowie – jeweils auf Lebenszeit - Mitglieder des Ältestenrates, Ehrenmitgliedern und den Ehrenpräsidenten.

 

Stimmrecht: In der Hauptversammlung haben die Mitglieder der olympischen Spitzenverbände je drei Stimmen, die nur ungeteilt ausgeübt werden können. Die übrigen Mitglieder der Hauptversammlung haben nur eine, der Ältestenrat nur beratende Stimme.

 

Im Präsidium stehen folgende Wahlämter zur Disposition: Präsident, drei Vizepräsidenten von denen zwei aus dem Sommersport und einer aus dem Wintersport kommen müssen, Schatzmeister, Vertreter des NOK im Vorstand des Bereiches Leistungssport des DSB sowie drei Vertreter der Sportfachverbände. Die Wahlen zum Präsidium erfolgen in getrennten Wahlgängen und in geheimer Abstimmung. Die Mitglieder des Präsidiums bedürfen zu ihrer Wahl der einfachen Mehrheit der gültig abgegebenen Stimmen. Weiterhin gehören dem Präsidium an: die deutschen Mitglieder des IOC, der Präsidenten des Deutschen Sportbundes und der Vorsitzende des Bereiches Leistungssport des DSB, dem Vorsitzenden der Stiftung Deutsche Sporthilfe und einem weiteren Vertreter, zwei von der DOG benannten Vertretern, der Vertreterin und dem Vertreter des Beirates der Aktiven im Bereich Leistungssport des DSB, der Ehrenpräsident und die Ehrenmitgliedern, die vor dem 11.06.1982 gewählt worden sind.

 

Als Mitglieder des NOK werden gewählt: die persönlichen Mitglieder sowie ggf. der Ehrenpräsident, die Ehrenmitglieder sowie Mitglieder des Ältestenrates. Sie bedürfen zu ihrer Wahl der einfachen Mehrheit der abgegebenen Stimmen. Auch hier werden die Wahlen in getrennten Wahlgängen und in geheimer Abstimmung durchgeführt und es bedarf auch hier der einfachen Mehrheit der gültig abgegebenen Stimmen.

 

Einladungsverfahren: Die Hauptversammlung wird vom Präsidenten unter Wahrung einer Frist von mindestens acht Wochen einberufen. Anträge können von Mitgliedern und Präsidium fünf Wochen vor dem Versammlungstermin eingereicht und müssen den Mitgliedern vom Generalsekretariat drei Wochen vor diesem Termin zugestellt werden.

 

In diesem Jahr erhalten die Wahlen zum NOK-Präsidium und die Wahlen der Persönlichen Mitglieder durch die im April 2003 anstehende Auswahl der deutschen Stadt für die Olympiabewerbung 2012 besondere Aufmerksamkeit.