NOK verweist auf IOC-Verhaltensregeln für Olympiabewerber

Schon im Rahmen der nationalen Bewerbung regelt ein IOC-Katalog von Verhaltensregeln Auftreten und Präsentation der Bewerber

"Code of Conduct" regelt Bewerbungsmaßnahmen

Im Zusammenhang mit ergangenen Appellen zur Fairness der deutschen Städte im Wettstreit um die Wahl zur nationalen Bewerberstadt 2012 weist das NOK für Deutschland auch noch einmal auf die entsprechenden Vorgaben und Verhaltensregeln des IOC hin.

 

Die sog. "Rules of Conduct" umfassen 17 Artikel und 2 Anhänge. Sie gelten ab dem Zeitpunkt, ab dem die Stadt als potentieller nationaler Bewerber für die Ausrichtung Olympischer Spiele agiert über die vom IOC geführte sogenannte "applicant city-Phase" und "candidate-city-phase" bis zum Ende des Bewerbungsverfahrens. Adressat sind die Bewerbungskomitees und NOKs so wie alle Personen und Organisationen, die sich mit der Bewerbung beschäftigen.

 

Zu den potentiellen Bewerbern, die den Verhaltensregeln des IOC unterworfen sind, zählen auch jene 10 deutschen Städte, die im Rahmen des nationalen Ausscheidungs-Verfahren deutschlandweit miteinander konkurrieren.

 

Grundsätzlich sind für alle Maßnahmen zugunsten einer Bewerbung die Prinzipien der Olympischen Charta und der IOC-Ethik-Code maßgeblich. In den Verhaltensregeln werden darüber hinaus u.a. konkrete Aussagen zu Fragen der Logo-Gestaltung, Werbung, Internet-Auftritt, Veranstaltungen, Geschenken, Besuchen, und der Rolle des NOK gemacht. Das NOK ist für das Verhalten der jeweiligen Stadt/Städte verantwortlich.

 

Verstöße gegen die Verhaltensregeln werden vor die Ethik-Kommission des IOC gebracht, die diese auch öffentlich machen kann. In Fällen schwerer Verstöße kann die Ethik-Kommission dem IOC-Executive Board vorschlagen den Bewerber zu eliminieren.