Entsorgung und Recycling von Kunststoffrasenplätzen

Das Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft Baden-Württemberg informiert in einer Online-Fachtagung am 25.3. zum Thema "Ökologisches Recycling von Kunststoffrasenplätzen".

Kunststoffrasenbeläge auf Sportplätzen müssen fachgerecht entsorgt werden, wenn ihre Nutzungsdauer abgelaufen ist. Foto: picture-alliance
Kunststoffrasenbeläge auf Sportplätzen müssen fachgerecht entsorgt werden, wenn ihre Nutzungsdauer abgelaufen ist. Foto: picture-alliance

Das Ministerium führt die Veranstaltung in Kooperation mit dem Landessportverband Baden-Württemberg (LSVBW) durch.

In Baden-Württemberg gibt es rund 1.000 Kunststoffrasenplätze mit einer ungefähren Gesamtfläche von rund sechs Millionen Quadratmeter, die mit Kunststoffgranulat verfüllt sind. Die Füllstoffe und der Faserabrieb können über verschiedene Austragspfade wie Witterung, Sportnutzung, Entwässerung und Platzpflege, als sogenanntes »Mikroplastik« in die Umwelt gelangen.

Nach der Nutzungsdauer des Platzes muss dieser fachgerecht entsorgt werden. Eine Deponierung von Kunststoffrasenflächen ist seit dem 1. Juni 2005 nicht mehr zulässig. Für die Entsorgung der verwendeten Materialien kommen daher nur noch die stoffliche oder energetische Verwertung in Frage. Häufig werden Kunststoffrasenplätze einer energetischen Verwer­tung zugeführt, das heißt, sie werden verbrannt, wobei die entstehende Wärme weitergenutzt wird. Ideal wäre jedoch eine sortenreine Trennung der Komponenten, um ein Downcycling oder eine thermische Verwertung zu vermei­den. Ziel muss sein, hochwertige Recyclingprodukte aus den ausgedienten Kunststoffplätzen herzustellen und somit den Stoffstrom zu schließen.

Schwerpunkte der Veranstaltung

  • Überblick über den aktuellen Stand und den Umgang mit den potenziellen Gefahren von Mikroplastik in Kunstrasenplätzen für die Umwelt
  • Konkrete Handlungsempfehlungen zu Entsorgung und Recycling von Kunstrasenplätzen
  • Erfahrungsberichte aus der Praxis, technische Ansätze und Recyclingverfahren
  • Nachhaltigkeit im Sportverein – Ansätze und Konzepte für Sportvereine zum nachhaltigen Umgang mit Mikroplastik
  • Ausblick zum zukünftigen Umgang mit Kunstrasenplätzen

Angesprochen sind Vertreter*innen von Städten und Gemeinden, Planungs- und Architekturbüros, Sportverbänden, Sportvereinen und Sportplatzbauer sowie Interessierte.

Anmeldung und Information

Die Online-Fachtagung findet am 25. März 2021 von 13:00 - 17:00 Uhr statt. Die Anmeldung ist bis spätestens 23. März möglich, auf der Homepage der Akademie für Natur- und Umweltschutz Baden-Württemberg .

Kontakt: Akademie für Natur- und Umweltschutz Baden-Württemberg, Sarah Gratza, Tel. 0711 126-2815sarah.gratza(at)um.bwl.de.

Den Veranstaltungsflyer gibt es hier.

(Quelle: LSV Baden-Württemberg)


  • Kunststoffrasenbeläge auf Sportplätzen müssen fachgerecht entsorgt werden, wenn ihre Nutzungsdauer abgelaufen ist. Foto: picture-alliance
    Kunststoffrasenbeläge auf Sportplätzen müssen fachgerecht entsorgt werden, wenn ihre Nutzungsdauer abgelaufen ist. Foto: picture-alliance