Olympiaarzt Prof. Dr. Kindermann informierte über neue Anti-Doping-Regularien

Zweitere Tag des Vorbereitungsseminars Athen 2004 stand im Zeichen der Anti-Doping-Bestimmungen

Zweiter Tag des Vorbereitungsseminars Athen 2004 stand im Zeichen der Anti-Doping-Bestimmungen

Die Anti-Doping-Regularien standen im Mittelpunkt des zweiten Tages des Vorbereitungsseminares für Ärzte und Physiotherapeuten auf die Olympischen Spiele 2004 in Hanau. „Seit dem 1.1.2004 hat die WADA in der Dopingbekämpfung das Zepter übernommen. Die Richtlinien der WADA gelten auch in Athen“, erklärte der Chefarzt der deutschen Olympiamannschaft, Prof. Dr. Wilfried Kindermann. Er ließ dabei allerdings kaum einen Zweifel daran, dass er die Ausführungsbestimmungen zum Welt-Anti-Doping-Code der WADA in mancherlei Hinsicht für überarbeitungswürdig hält. In zentralen Bereichen wie dem Doping mit EPO, Wachstumshormonen und Anabolika hält er die Dopingbekämpfung für verbesserungswürdig. In anderen Segmenten hält er den Verwaltungsaufwand angesichts nicht nachgewiesener Wirksamkeit von Substanzen für eher fragwürdig.

 

Im Detail erläuterte Prof. Dr. Kindermann neun verbotene Wirkstoffgruppen sowie verbotene Methoden und Techniken und verbotene Wirkstoffe in bestimmten Sportarten. Dabei ermahnte er alle Ärzte und Physiotherapeuten zu besonderer Vorsicht: „Ein Dopingfall, der aus der Unachtsamkeit der Anwendung eines verbotenen Medikaments resultieren würde, ginge nicht nur zu Lasten der medizinischen Abteilung, sondern zu Lasten der gesamten deutschen Olympiamannschaft“, erklärte der Leiter des Instituts für Sport- und Leistungsmedizin an der Universität in Saarbrücken, der die deutsche Olympiamannschaft in diesem Jahr zum siebten Mal betreut. Erneut warnte er vor der Anwendung von Nahrungsergänzungsmitteln, die nicht selten mit Prohormonen verunreinigt seien, die zu positiven Dopingkontrollen führen können. „Für die meisten Aktiven sind Vitamine, Mineralien und Spurenelemente, die der sog. Roten Liste der zugelassenen Medikamente zu entnehmen sind, vollkommen ausreichend“, erklärte Kindermann und forderte die Mediziner eindringlich auf, auch das Umfeld der Athletinnen und Athleten abzuklären. So manche von Heilpraktikern und Homoöpathen an Aktive verabreichte Tinktur soll, wie sich im Nachhinein oft für alle Beteiligten unter schmerzhaften Erfahrungen herausstellte, verbotene Wirkstoffe enthalten haben.

 

Wie üblich wird die deutsche Olympiamannschaft in Athen wieder durch ein erfahrenes Team von Ärzten und Physiotherapeuten betreut. Bei den letzten Olympischen Spielen in Sydney waren 22 Mediziner und 34 Physiotherapeuten im Betreuerstab. Die deutsche Mannschaft kann dabei auf eine eigene medizinische Ausstattung und Medikamente zurückgreifen, die nicht nur den Aktiven, sondern ggf. auch Betreuern und Medienvertretern zugute kommt. „Die Einfuhrbestimmungen für medizinische Produkte unterliegen dabei neuen und ausführlicheren verwaltungstechnischen Vorgaben. Auch die Führung der Olympiaapotheke vor Ort wird einer genauen Kontrolle seitens der Organisatoren der Olympischen Spiele unterzogen“, erklärte der Freiburger Mediziner Dr. Georg Huber, der seit einigen Wochen für die Zusammenstellung von Arzneimitteln und technischem Gerät sorgt. „In Zeiten knapper Kassen wird es immer schwerer, in der pharmazeutischen Industrie Unterstützung zu erbitten“, erklärt Huber. Dennoch ist es ihm gelungen, gegen Verleihung von Dienstleistungsprädikaten, den notwendigen Bestand an Medikamenten sowie therapeutischen und diagnostischen Geräten zu sichern.

 

Im Hintergrund dürfen sich alle Olympiateilnehmer und der medizinische Betreuungsstab der deutschen Olympiamannschaft durch eine Poly-Klinik im Olympischen Dorf abgesichert wissen. Sie wird von ATHOC während der Olympischen Spiele für schwierigere medizinische Probleme für die etwa 15.000 Einwohner des Dorfes eingerichtet.

 

Die Liste der verbotenen Medikamente und Techniken ist im Internet auf den Seiten der Nationalen und der Internationalen Anti-Doping-Agentur einsehbar. Hier sind auch die Formulare für die Beantragung von Ausnahmegenehmigungen im Download verfügbar.

 

www.nada-bonn.de

http://www.wada-ama.org