Olympische Spiele Athen 2004 – Zulassungsbedingungen für Aktive und Offizielle

Nach der Nominierung steht vor der Teilnahme nur noch die Unterzeichnung der sog. Eligibility Conditions

Nach der Nominierung steht vor der Teilnahme nur noch die Unterzeichnung der sog. Eligibility Conditions

Das NOK-Präsidium hat am vergangenen Freitag (04.06.) die ersten 78 Aktiven für die Olympischen Spiele in Athen nominiert.

 

Die Teilnahme der Aktiven und auch die der Offiziellen setzt die Unterzeichnung von Zulassungsbedingungen, den sogenannten Eligibility Conditions voraus.

 

Im folgenden veröffentlichen wir zu Ihrer Orientierung Auszüge einer nicht-autorisierten Übersetzung dieser Bedingungen aus dem entsprechenden Formular des Organiationskomitees der Olympischen Spiele 2004, ATHOC:

 

"Ich weiß, dass ich als Athlet/-in/Betreuer/Trainer/Offizieller bei den Olympischen Spielen an einer Veranstaltung von andauernder internationaler und historischer Bedeutung teilnehme. In Anbetracht der Genehmigung meiner Teilnahme hieran willige ich ein, während der Olympischen Spiele unter den Bedingungen und für die Zwecke, die jetzt oder zukünftig vom Internationalen Olympischen Komitee (IOC) in Verbindung mit der Förderung der Olympischen Spiele und der Olympischen Bewegung genehmigt werden, gefilmt, vom Fernsehen übertragen, photographiert, in Verbindung gebracht und auf andere Weise wiedergegeben werden.

 

Ich willige ein, die Olympische Charta in ihrer derzeitig gültigen Fassung und insbesondere die Bestimmungen zur Zulassung zu den Olympischen Spielen (einschließlich Regel 45 und ihre Durchführungsbestimmungen), zum Welt-Anti-Doping-Code (§ 1 der Regel 48) zu den Massenmedien (Regel 59 und ihre Durchführungsbestimmungen) und zum Verbot aller Formen von Werbung und Propaganda an Personen oder Kleidung und Ausrüstung, die während der Olympischen Spiele getragen oder bentuzt werden (§ 1 und § 8 der Durchführungsbestimmungen zu Regel 61), zu befolgen. Ich willige ein, den Welt-Anti-Doping-Code in der z.Zt. der Olympischen Spiele gültigen Fassung zu befolgen.

 

Mein Nationales Olympisches Komitee (NOK) und/oder mein nationaler Sportverband hat mir die entsprechenden Bestimmungen und Regeln zur Kenntnis gebracht.

 

Ich erkläre mich damit einverstanden, dass alle Photos und bewegten Bilder, die ich während der Olympischen spiele aufnehme, einschließlich derer von Athleten/innen während eines Wettkampfes, ausschließlich für persönliche und nicht-kommerzielle Zwecke genutzt werden, es sei denn, das IOC hat vorher eine schriftliche Einwilligung erteilt.

 

Ich erkenne an,

 

a) dass ich auf eigene Gefahr an den Olympischen Spielen teilnehme. Ich werde angemessene Vorkehrungen zu meinem Schutz vor den Risiken der Teilnahme treffen, und

b) dass ich für alle in meinem Eigentum befindlichen Sachen, die ich mit zu den Stätten der Olympischen Spiele bringen werde, selbst verantwortlich bin, und dass weder das Organisationskomitee der Olympischen Spiele 2004 (ATHOC) noch das IOC Haftung für jedweden Verlust oder jedwede Beschädigung dieses Eigentums übernehmen.

 

Ich befreie ATHOC und IOC (und ihre entsprechenden Mitglieder, Direktoren, Funktionsträger, Angestellten, freiwilligen Mitarbeiter, Vertragspartner oder Agenten) von jedweder Haftung (soweit das Gesetz vorsieht) für jeden Verlust, jede Verletzung oder jeden Schaden, die ich in Verbindung mit meiner Teilnahme an den Olympischen Spielen erleide.

 

Ich erkläre mich damit einverstanden, dass jeder Streitfall, jede Kontroverse oder jeder Anspruch, der/die sich in Verbindung mit oder während der Olympischen Spiele ergibt, und der/die nach Ausschöpfung der zulässigen Rechtsmittel, die von meinem NOK, dem für meine Sportart zuständigen Internationalen Fachverband, ATHOC und dem IOC vorgegeben sind, nicht gelöst worden ist, ausschließlich dem Schiedsgerichtshof für Sportsachen (CAS) zur endgültigen und bindenden Schlichtung in Übereinstimmung mit den Regeln der Schiedsgerichtsbarkeit für die XXVIII. Olympischen Sommerspiele in Athen, die ein Teil der sportbezogenen Schiedsgerichtsbarkeit sind, vorgelegt werden muss.

 

Der CAS wird gem. seiner Gerichtshoheit entscheiden und hat die ausschließliche Befugnis, vorläufige und rechtswahrende Maßnahmen anzuordnen. Die Entscheidungen des CAS sind endgültig und bindend. Ich werde keinerlei Ansprüche, Schlichtungen oder Rechtsstreit bei irgndeinem anderen Gericht oder Untersuchungsausschuss einleiten noch nach irgendeiner anderen Art der Rechtshilfe suchen.

 

Das NOK bestätigt, dass alle zutreffenden Regeln dem Athleten/-in/Betreuer/Trainer/Offiziellen zur Kenntnis gebracht wurden und dass es von den nationalen Sportfachverbänden ermächtigt wurde, dieses Meldeformular in deren Auftrag zu unterschreiben."

 

(Anmerkung: Der vorstehende Text ist eine nicht autorisierte Übersetzung des NOK für Deutschland aus der englischen Sprache. Bei Auslegung des Textes ist allein die französische Fassung ausschlaggebend).