Pandemieplan für Bäder

Die Deutsche Gesellschaft für das Badewesen e. V. (DGfdB) hat Vorgaben für den Betrieb von Bädern unter abflauenden Pandemiebedingungen entwickelt.

Auch bei Schwimmern besteht bei Wiederinbetriebnahme der Bäder die Pflicht, Abstand zu halten. Foto: picture-alliance
Auch bei Schwimmern besteht bei Wiederinbetriebnahme der Bäder die Pflicht, Abstand zu halten. Foto: picture-alliance

Sie will damit einen Weg aufzeigen, wie die stufenweise Wiederaufnahme des Betriebes von öffentlichen Hallenbädern und die Eröffnung des Freibadebetriebes möglich sein könnte. Dabei geht es hauptsächlich um die Organisation des Badebetriebes.

Der „Pandemieplan Bäder“ beschreibt zunächst die technischen und betrieblichen Maßnahmen, die erforderlich sind, um ein Schwimmbad teilweise oder ganz außer Betrieb zu setzen, ohne dass es Schaden nimmt. Von großer Bedeutung ist auch die Wiederinbetriebnahme, bei der es gilt, Fehler, Schäden und insbesondere die Verkeimung von Wasserleitungen und Lüftungsanlagen in der Stand-by-Phase zu vermeiden, damit die Schwimmbäder wieder reibungslos in Betrieb genommen werden können. Weiterhin wird beschrieben, wie Schwimmbäder auch in einer fortbestehenden Ansteckungslage betrieben werden können. Dies betrifft das eigene Personal, aber auch die Badbesucher.

(Quelle: DGfdB)


  • Auch bei Schwimmern besteht bei Wiederinbetriebnahme der Bäder die Pflicht, Abstand zu halten. Foto: picture-alliance
    Auch bei Schwimmern besteht bei Wiederinbetriebnahme der Bäder die Pflicht, Abstand zu halten. Foto: picture-alliance