In seiner Stellungnahme betont der Beirat, dass die Perspektiven und Interessen der rund 87.000 Sportvereine unter dem Dach des DOSB in Deutschland mit 27 Millionen Mitgliedschaften zu berücksichtigen seien, um die dort geleistete Arbeit für unsere Gesellschaft – speziell im Kinder- und Jugendbereich – aufrechtzuerhalten, zu stärken und zukunftsfähig aufzustellen. „Die Aufgaben zur kommunalen Daseinsvorsorge, zu denen auch der Sport gehört, sind in gesamtgesellschaftlichem Interesse und müssen entsprechend gesamtgesellschaftlich getragen werden“, heißt es dort.
Der Sport selbst stehe in der gesamtgesellschaftlichen Verantwortung, seine Energieverbräuche, insbesondere aus fossilen Brennstoffen, zu reduzieren und den Klima- und Umweltschutz in seinen Handlungsfeldern Sportstätten (einschließlich Schwimmhallen) und Funktionsgebäuden, Mobilität sowie Sportartikelindustrie und Handel voranzutreiben.
Dabei müsse grundsätzlich der bedarfsorientierte Betrieb von Sportstätten, gerade auch für den Vereins- und Schulsport, garantiert werden, um die sozialen und gesundheitsfördernden Funktionen des Sports sicherzustellen.
Beim Betrieb deutscher Sportstätten entstehen v. a. durch Heizenergie und Stromverbrauch jährliche Emissionen in Höhe von rund 7,4 Millionen Tonnen CO2äq (vgl. „Energieverbrauch deutscher Sportstätten“, D. Bleher, Frankfurt/M. 2016).
Der Beirat unterstütze nachdrücklich die klima- und sportpolitischen Ziele der Bundesregierung, die Selbstverpflichtungen der Sportorganisationen und der Betreiber kommunaler Sportstätten. „Die Erreichung der verbindlichen Klimaschutzziele ist nur mittels einer weitgehenden Dekarbonisierung der rund 230.000 Sportanlagen zu erreichen. Um den Energiebedarf und die Treibhausgasemissionen dauerhaft zu minimieren, sind Modernisierungen mit umfassenden Investitionen in Vermeidungstechnologien unabdingbar.“
Ziel müsse es sein, die Treibhausgasemissionen von Sportstätten und Funktionsgebäuden in Deutschland bis spätestens 2045 auf Netto-Null zu reduzieren. „Unter Berücksichtigung des bereits eintretenden Klimawandels, der Lebensdauer der Gebäudetechnik sowie der durch das Klimaschutzgesetz beschlossenen kurzen Zeiträume zur Netto-Treibhausgasneutralität ist dieses Ziel ohne einen schnellen und beherzten Richtungswechsel nicht umsetzbar.“
Bund und Länder seien gefordert, die Kommunen und Betreiber von Sportstätten bei den Energiepreissteigerungen und den notwendigen Modernisierungen hin zu klimaangepassten Sportstätten zu unterstützen. Dazu gehörten auch Maßnahmen zur Flächenentsiegelung und für mehr Grünflächen. „Die Förderprogramme sind so anzupassen, dass der Einsatz fossiler Energien/Energieträger massiv reduziert wird. Die Betreiber von Sportstätten stehen zudem in der Verantwortung, durch bedarfsgerechte Steuerung, multifunktionale Nutzungen und optimierte Belegungszeiten den Energieverbrauch pro Person zu reduzieren.“
Der Sport in all seiner Vielfalt könne ein leuchtendes Vorbild sein, wie unsere Gesellschaft zur Klimaneutralität transformiert werden kann.
Hintergrund:
Der Beirat „Umwelt und Sport“ ist seit 1994 als Beratungsgremium der Bundesregierung beim Bundesumweltministerium angesiedelt. Zu seinen Aufgaben gehören die Bewertung von neuen Entwicklungen im natur- und landschaftsbezogenen Freizeitsport, die Erarbeitung von Handlungsempfehlungen für einen bewegungsfördernden Umbau urbaner Bereiche und generell von mehr Bewegung in Alltag und Freizeit, die Entwicklung von Ideen und Initiativen für eine nachhaltige Sportstättenentwicklung und zu nachhaltig organisierten Sport(groß)veranstaltungen. Dem Beirat gehören 14 ehrenamtliche Sachverständige für Fragen der nachhaltigen Sport- und Bewegungsentwicklung aus den Bereichen Umwelt-, Sport- und Kommunalverwaltung, Stadtentwicklung/Stadtplanung, Wissenschaft, Wirtschaft, Natur- und Umweltschutz sowie dem organisierten Sport in Deutschland an: https://www.bmuv.de/WS510.
Positionierung des Beirats „Umwelt und Sport“ beim BMUV zu Energie, Sportstätten und Nachhaltigkeit
(Quelle: BMUV / DOSB)