Prävention von Radikalisierung

Die EU-Kommission fördert Sportprojekte, die sich mit der “Aufsicht und Betreuung für radikalisierungsgefährdete junge Menschen” beschäftigen.

Noch bis 22. Juni können sich  Sportorganisationen und -verbände mit ihren Projekten bewerben. Foto: LSB NRW
Noch bis 22. Juni können sich Sportorganisationen und -verbände mit ihren Projekten bewerben. Foto: LSB NRW

Mit dieser Maßnahme sollen sportbezogene Projekte unterstützt werden, die von Sportorganisationen und -verbänden organisiert werden, die mit Behörden (einschließlich Gemeinden), lokalen Akteuren und der Zivilgesellschaft zusammenarbeiten. Der Schwerpunkt dieser Maßnahme liegt auf der Prävention von Radikalisierung, insbesondere durch die Unterstützung junger Menschen, die von Ausgrenzung und Radikalisierung bedroht sind, damit sie besser in die Gesellschaft integriert werden können. Der Schwerpunkt liegt dabei auf der Ausübung sportlicher und körperlicher Aktivitäten im Sinne einer besseren Eingliederung in eine Gruppe oder in die Gesellschaft insgesamt. Ein besonderer Schwerpunkt wird auf Gebieten mit sozialen Problemen liegen. Der Aspekt der Geschlechtergleichstellung wird ebenfalls berücksichtigt.  

Folgende Ergebnisse werden erwartet:   

  • Zugang zu Sport und körperlicher Aktivität für von Ausgrenzung und Radikalisierung bedrohter Bevölkerungsgruppen
  • Ausbildung von Trainern und Mitarbeitern, die im Bereich der Integration durch den Sport tätig sind
  • Aufbau von Netzwerken und Partnerschaften auf EU-Ebene
  • Bessere Integration von radikalisierungsgefährdeten Menschen in die Gesellschaften der EU, insbesondere von Jugendlichen 

Die vorgeschlagenen Projekte müssen von Sportorganisationen, insbesondere von Dachverbänden wie den europäischen Sportverbänden, geleitet werden. Sie müssen nationale, regionale oder lokale Mitglieder dieser Sportorganisationen einbeziehen. Die vorgeschlagenen Maßnahmen müssen in mindestens fünf verschiedenen EUMitgliedstaaten stattfinden.  

Förderfähigen Maßnahmen sind u.a.:

  • Entwicklung sportlicher und körperlicher Aktivitäten für von Radikalisierung bedrohte Menschen 
  • Auf- und Ausbau von Netzwerken auf EUEbene von Organisationen, die sich mit Sportprojekten zur Prävention von Ausgrenzung und Radikalisierung befassen
  • Veranstaltung von Workshops, Seminaren und Konferenzen zur Verbreitung von Informationen, Fachwissen und Kooperationsmöglichkeiten im Zusammenhang mit Sportprojekten zur Prävention von Marginalisierung und Radikalisierung   
  • Entwicklung, Festlegung, Förderung und Austausch von Maßnahmen und bewährten Verfahren auf EU-Ebene im Bereich der Aufsicht und Betreuung radikalisierungsgefährdeter Menschen im Rahmen von Sportprojekten   

Die Dauer der Maßnahmen beträgt mindestens 24 Monate und höchstens 36 Monate. Die Maßnahmen beginnen frühestens am 1. Januar 2021 und sind bis spätestens 31. Dezember 2023 abzuschließen.

Für die Kofinanzierung der Projekte im Rahmen der vorliegenden Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen sind insgesamt 900.000 Euro veranschlagt. Die EU kofinanziert maximal 80 % der förderfähigen Kosten.   

Die Finanzhilfen betragen maximal 200.000 Euro und mindestens 100.000 Euro je Projekt. Die Kommission wird voraussichtlich etwa 45 Vorschläge finanzieren.  Das Antragsformular ist vor dem 22. Juni 2020, 12 Uhr (mittags) Brüsseler Ortszeit, einzureichen. 

(Quelle: EOC EU Büro)


  • Noch bis 22. Juni können sich  Sportorganisationen und -verbände mit ihren Projekten bewerben. Foto: LSB NRW
    Junge boxt mit einem Trainer; im Hintergrund Boxsäcke und weitere Jugendliche Foto: LSB NRW