Präventionsgesetz stößt weiterhin auf positive Resonanz im Gesundheitswesen

Auf eine einhellig positive Resonanz stößt das Präventionsgesetz weiterhin bei fast allen Beteiligten im deutschen Gesundheitswesen.

Das Präventiosngesetz wurde vorerst auf Eis gelegt. Copyright: picture-alliance
Das Präventiosngesetz wurde vorerst auf Eis gelegt. Copyright: picture-alliance

 Dieses wurde am 23. Juni 2008 bei einer öffentlichen Anhörung im Deutschen Bundestag deutlich, die auf Antrag der drei Oppositions-parteien FDP, Bündnis 90/Die Grünen und Die Linken einberufen worden war.  CDU/CSU und SPD, die das Präventionsgesetz in ihrem Koalitionsvertrag festgeschrieben hatten, haben bereits im letzten Jahr einen Referentenentwurf zum Präventionsgesetz vorgelegt, der jetzt in das Gesetzgebungsverfahren gelangen sollten. „Es ist klar, alle Beteiligten wollen eigentlich ein solches Gesetz“, meint der Gesundheitsexperte des Deutschen Olympischen Sportbundes (DOSB), Prof. Dr. Dr. Winfried Banzer (Universität Frankfurt), der gemeinsam mit der DOSB-Direktorin für Sportentwicklung, Dr. Karin Fehres, die Interesse des organisierten Sports vertrat.  

Allerdings haben Meinungsunterschiede zwischen den handelnden Parteien dazu geführt, dass das Präventionsgesetz vorerst auf Eis gelegt worden ist. Mit dem Gesetzeswerk sollte die Prävention als vierte Säule im Gesundheitswesen aufgebaut werden.  Bei der Anhörung im Reichstag trat wieder einmal deutliche Kritik unter anderem durch die Krankenkassen und die Bundesärztekammer über die mangelnde Bereitschaft des Staats zu Tage, sich an der Finanzierung der Prävention zu beteiligen.  Die Bundesvereinigung für Prävention als Zusammen-schluss aller für das Gesundheitswesen wichtigen Institution wies noch einmal darauf hin, dass die Prävention eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe sei.  

Allerdings ist sich der DOSB-Experte Prof. Dr. Dr. Banzer sicher, dass das Präventionsgesetz in der vorliegenden Form in dieser Legislaturperiode nicht mehr kommen wird. „Wenn es kommt, dann allenfalls in einer modifizierenden Form des jetzigen Paragrafen 20“, schätzt Prof. Banzer. In diesem Paragrafen 20 des SGB V wird der jetzige Stand der Prävention geregelt.


  • Das Präventiosngesetz wurde vorerst auf Eis gelegt. Copyright: picture-alliance
    Das Präventiosngesetz wurde vorerst auf Eis gelegt. Copyright: picture-alliance