Projekt BAP geht in die zweite Runde

Nach einer erfolgreichen Einführungsphase des Modellprojekts „Bewegende Alteneinrichtungen und Pflegedienste“ (BAP 1.0), startete im vergangenen Jahr mit „Bewegende Alteneinrichtungen und Pflegedienste“ (BAP 2.0) eine Neuausrichtung des Projekts.

Eine ältere Dame hält einen Gymnastikball in den Händen und lacht.
Quelle: bilddatenbank.lsb.nrw / Andrea Bowinkelmann

Gefördert durch das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen sowie dem Landesverband der Pflegekassen, wird mit BAP 2.0 die Zielsetzung verfolgt, Bewegung als elementaren Bestandteil der pflegerischen Versorgung in NRW zu etablieren. Dabei setzt der Landessportbund Nordrhein-Westfalen (LSB NRW), als Initiator des Projekts, unter anderem auf bereits gesammelte Erfahrungswerte. Durch Kooperationen zwischen Sportvereinen und Alteneinrichtungen und/ oder ambulanten Pflegediensten werden speziell an die Bedürfnisse älterer und hochaltriger Menschen angepasste Bewegungsangebote geschaffen. Dabei werden nicht nur der Erhalt und die Förderung von Mobilität bis in das hohe Alter gefördert, sondern auch soziale Kontakte innerhalb des Quartiers ermöglicht und gepflegt. Ein intensiver Wissens- und Erfahrungsaustausch zwischen den Partnern sowie eine bestmögliche Vernetzung wird als wesentlicher Faktor mit verfolgt.

Mit dem Ziel, im Rahmen der Projektlaufzeit, 150 neue aktive Tandems zwischen Sportvereinen und Alteneinrichtungen und/oder ambulanten Pflegediensten zu schaffen, sollen nachhaltige und langfristig angelegte Bewegungsangebote etabliert werden. Dabei wird ebenfalls der Quartiersaspekt gefördert. Wohnquartiere werden zu Stätten der Begegnung für Einrichtungsbewohner, Menschen aus ambulanten Pflegediensten sowie Angehörigen und Mitarbeiter*innen aus der Pflege. Allen Interessensgruppen soll ein Bewegungsangebot zur Verbesserung des physischen und psychischen Wohlbefindens bereitgestellt werden.

Um einen ersten Schritt in Richtung der aktiven Tandems zu ermöglichen, bietet der LSB NRW eine entsprechende Beratung sowie eine Anschubfinanzierung von bis zu 1.000 Euro an. Dafür muss neben der Einhaltung von Qualitätskriterien, wie einer gültigen Übungsleiterlizenz, ein Bewegungsangebot konzipiert und mit einem Tandem-Partner erfolgreich umgesetzt werden.  

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(Quelle: LSB NRW)


  • Eine ältere Dame hält einen Gymnastikball in den Händen und lacht.
    Eine ältere Dame hält einen Gymnastikball in den Händen und lacht.