Public Viewing ohne Stress

Die Fußballweltmeisterschaft steht vor der Tür. Public Viewing wird jetzt vor

allem auch in Sportvereinen angeboten.

 

Beim Public Viewing gilt es bestimmte Regeln zu beachten. Copyright: picture-alliance
Beim Public Viewing gilt es bestimmte Regeln zu beachten. Copyright: picture-alliance

Der Bayerische Landes-Sportverband (BLSV) weist auf drei Punkte hin, die Vereine beachten sollten. Hier die Tipps des BLSV:

1. FIFA-Lizenz

Sollten Sie eine nicht-gewerbliche Public-Viewing-Lizenz von der FIFA benötigen und vor dem Stichtag 7. Mai 2010 keinen Antrag an die FIFA gestellt haben, weisen wir darauf hin, dass Sie keine Lizenz der FIFA benötigen, um eine nicht-gewerbliche Public-Viewing-Veranstaltung auszurichten. Sie müssen jedoch das FIFA-Reglement für nicht-gewerbliche Public-Viewing-Veranstaltung anerkennen und einhalten, insbesondere in Bezug auf die Abwesenheit von Sponsoren und anderen Partnern bei Ihrer Veranstaltung. Das FIFA-Reglement für nicht-gewerbliche Veranstaltungen Öffnet einen externen Link in einem neuen Fensterzum Download

2. Public-Viewing-Veranstaltungen sind GEMA-pflichtig

Ausnahmen gibt es dann, wenn die engen Voraussetzungen der Zusatzvereinbarung des DOSB zum Gesamtvertrag mit der GEMA eingehalten sind (Wiedergabe von Fernsehsendungen zur vereinsinternen Nutzung in nicht bewirtschafteten Räumen, die nur Vereinsmitgliedern zugänglich sind) oder der Betreiber der Vereinsgaststätte bereits einen Jahresvertrag mit der GEMA abgeschlossen hat, der auch Übertragungen auf Großbildschirmen umfasst. Ansonsten ist eine Anmeldung erforderlich. Mitgliedsvereine des BLSV erhalten auf die speziellen WM-Tarife 20% Nachlass. (GEMA-Hotline: 0911/933 59 0).

3. Lärmschutz wurde gelockert

Für die Zeit nach 22 Uhr gelten in normalen Zeiten strenge Lärmschutzbestimmungen. Die Fußballweltmeisterschaft ist aber keine ganz normale Zeit. Für die Dauer der Fußball-WM gelten Ausnahmen. So können sich die Fans die Spiele auf Großleinwänden auf Plätzen, in Freizeitparks und Biergärten auch bis in die Nachtstunden ansehen. Ein Freibrief für ungehemmte Ruhestörung ist das aber nicht. Bitte nehmen Sie Rücksicht auf die Anwohner.


  • Beim Public Viewing gilt es bestimmte Regeln zu beachten. Copyright: picture-alliance
    Beim Public Viewing gilt es bestimmte Regeln zu beachten. Copyright: picture-alliance