(DSB Presse) - Bei der Entschädigung der Doping-Opfer aus der ehemaligen DDR ist möglicherweise noch nicht das letzte Wort gesprochen. Nach einem Treffen im Schloss Bellevue Ende März deutet Bundespräsident Johannes Rau an, dass er eine nochmalige Überprüfung der Gesetzeslage begrüßt. “Ich bin froh, dass Bundesregierung und Vertreter der Opposition eine Prüfung zugesagt haben, ob auf gesetzlichen oder außergesetzlichem Wege Ergänzungen bei der Hilfe für Doping-Opfer möglich sind”, sagte Rau nach dem Treffen mit einer Delegation der betroffenen Sportler. Er will “der Sache noch einmal nachgehen”.
Im letzten Jahr war von der Regierungskoalition aus SPD und Bündnis 90/Die Grünen ein Entschädigungsgesetz mit einem Fonds von zwei Millionen Euro verabschiedet worden. Unter den 175 ehemaligen Aktiven, dessen Antrag das Bundesverwaltungsamt positiv beschieden hatte, wurde diese Summe aufgeteilt. jeder Sportler erhält 9.688 Euro. “Wir haben dieses Gesetzt gemacht, weil es der unbürokratischste Weg war. Und dieser Weg war alles in allem erfolgreich”, zeigte sich der Grünen-Abgeordnete Winfried Hermann Skepsis gegenüber neuen Vorhaben.
Die erhaltene Entschädigung halten nun die Doping-Geschädigten für zu gering. Im Gespräch ist eine Rente, wie es die frühere Leiterin der Beratungsstelle für Doping-Opfer, Birgit Boese, formulierte. “Es wäre schön, wenn eine Rente gezahlt wird, wie es sie auch für Stasi-Opfer gibt”, sagte Boese nach dem Gespräch mit dem deutschen Staatsoberhaupt. “Auf Grund der Rechtslage wird es schwierig sein, etwas zu beweisen”, meinte Hermann.
Allerdings existieren durchaus verschiedene Meinungen unter den Doping-Opfern. Ein Teil erwägt, über eine Sammelklage in den USA gegen Jenapharm vorzugehen. Der Pharmakonzern hat zu DDR-Zeiten das Anabolika Oral Turinabol hergestellt, das den meisten betroffenen Sportlern verabreicht worden ist. Ein Teil der Doping-Opfer versucht aber, den Streit über eine außergerichtliche Einigung beizulegen. Dort ist ebenfalls von 10.000 Euro die Rede.
Zudem gibt es noch Differenzen mit dem Nationalen Olympischen Komitee (NOK). In einem ersten Gespräch zwischen den beiden Parteien konnte keine Einigung erzielt werden. Das NOK hat noch keine Beteiligung an der Entschädigung in Aussicht gestellt und sieht sich rechtlich nicht betroffen. Der Deutsche Sportbund hat unter anderem vorübergehend die Beratungsstelle von Birgit Boese finanziert.